Medi Baden-Württemberg plädiert für 3G-Regel für niedergelassene Ärzteschaft

Stuttgart – Niedergelassene Ärzte sollten mindestens die 3G-Regel praktizieren. Das fordert der erweiterte Vorstand von Medi Baden-Württemberg von den politisch Verantwortlichen auf Länder- und Bundesebene. Notfälle sollten allerdings davon ausgenommen bleiben.
„Wir müssen unsere Patientinnen und Patienten schützen, aber auch unsere eigenen Teams“, erklärte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender des Medi Verbunds. Insbesondere in Zeiten der dritten COVID-19-Impfung, der Grippeschutzimpfung und der Erkältungswelle in den nächsten Wochen könne man sich keine Ausfälle leisten und die ambulante Versorgung gefährden.
Die Umsetzung der 3G-Regel im Praxisbetrieb ist aus Sicht von Medi Baden-Württemberg Hausrecht der Ärzteschaft. Viele Arztpraxen würden bereits 3G-Zugangsregeln praktizieren. In akuten Fällen würden Coronatests in der Praxis durchgeführt. Auch in Krankenhäusern werde 3G außerhalb der Notaufnahme praktiziert.
Medi möchte sich für seine Mitglieder, die 3G praktizieren, stark machen. „Falls diese Praxen seitens der Politik und Körperschaften belangt werden sollten, werden wir ihnen finanzielle und juristische Unterstützung zukommen lassen“, verspricht Baumgärtner.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: