Vermischtes

Medienregulierer beanstanden Bund-Google-Ko­operation

  • Mittwoch, 16. Juni 2021
/picture alliance, Silvia Marks
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Berlin – Die Landesmedienanstalten haben eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesund­heitsministerium zu einem Gesundheitsportal im Netz beanstandet. Die Beanstandung gegen Google wurde wegen Verletzung der im Medienstaatsvertrag festgeschriebenen Diskriminierungsfreiheit ausge­sprochen, wie die Medienregulierer heute mitteilten.

Um diese Kooperation geht es: Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheits­ministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird. Die Informationen stammen zum Beispiel vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), dem Robert-Koch-Institut (RKI) oder von medizinischen Fachgesellschaften.

Spahn erhoffte sich durch die Kooperation einen Bekanntheitsschub für das Portal. Die Kooperation wur­de im November 2020 vorgestellt. Medienhäuser befürchteten Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten.

Durch die Kooperation habe eine „unbillige Behinderung anderer Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte stattgefunden“, hieß es von den Medienregulierern nun. Da die Kooperation bereits beendet ist, verzichteten sie auf den Erlass einer Untersagungsverfügung gegen Google.

Im Dezember hatte die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein das interne medienrechtliche Ver­waltungsverfahren gegen Google angestoßen. Geprüft wurde, ob durch die prominente Darstellung des Gesundheitsportals andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesund­heit diskriminiert werden. Die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedien­anstalten (ZAK) entschied sich nun für eine Beanstandung.

Der Fall beschäftigte bereits ein Gericht: Im Februar hatte das Landgericht München die Zusammen­arbeit vorläufig untersagt. Das Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Es ging in dem Verfahren aber nicht um das Portal an sich.

Geklagt hatte der Medienkonzern Hubert Burda Media über sein Tochterunternehmen, das Gesundheits­portal netdoktor.de. Google entfernte danach die prominente Darstellung des Portals.

dpa

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