Ärzteschaft

Medizin und Ökonomie: Neurologen geben sich Handlungsrichtlinien

  • Montag, 2. Juni 2014

Berlin – Wie Ärzte sich verhalten können und sollten, wenn ökonomische Interessen die Therapiefreiheit beeinträchtigen, hat die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) in Handlungsrichtlinien zum Thema Medizin und Ökonomie formuliert.

Dafür hat die Fachgesellschaft in den vergangenen Monaten ihre Aktivitäten für die Unabhängigkeit ärztlichen Handelns von einem Komitee begutachten lassen und daraus ein Grundsatzpapier erstellt. „Auch wenn die Verantwortung ärztlich-ethischen Handelns bei jedem Einzelnen liegt, muss die DGN als Vertreterin von nahezu allen neurologischen Kollegen zu systemischen Entwicklungen im Gesundheitswesen klar Stellung beziehen“, erläuterte der DGN-Vorsitzende Martin Grond aus Siegen.

Ein aktuelles Thema ist die um sich greifende Praxis von leistungsabhängigen Kompo­nenten in Verträgen leitender Mediziner. Dies führe bisweilen zu einem erhöhten ökonomischen Einfluss auf die Behandlungsentscheidungen des Arztes. „Die DGN wendet sich strikt gegen Regelungen, die dem Arzt Anreize dafür schaffen, zur Erreichung eines angemessenen Einkommens gegen „gute neurologische Praxis“ zu verstoßen.

Insbesondere sind Mengenziele in solchen Arbeitsverträgen abzulehnen. Die DGN setzt sich dafür ein, dass bereits das Grundgehalt der Leistung und der Verantwortung des Mitarbeiters angemessen ist.“, heißt es dazu in den Handlungsrichtlinien.

„Die DGN hat selbstverständlich weder gesetzgeberische noch exekutive Aufgaben, aber als Fachgesellschaft kann sie ihren Mitgliedern Empfehlungen an die Hand, sich selber eigene Regeln und der Politik und der Öffentlichkeit klare Signale geben“, sagte der Leiter des Komitees, Günther Deuschl, Direktor der Neurologischen Universitätsklinik Schleswig-Holstein in Kiel.

Ein weiteres Beispiel ist die Diskussion um die Beteiligung von Industrieunternehmen auf dem jährlichen DGN-Kongress im Rahmen einer begleitenden Fachmesse oder in Form von Industriesymposien. Unternehmen stoßen therapeutische Entwicklungen an und haben damit laut der DGN auf einem wissenschaftlichen Kongress ihren Platz und ihre Berechtigung. Deshalb hat die Fachgesellschaft gemeinsam mit der Industrie in Round Table-Gesprächen einen Verhaltenskodex herausgegeben, welche Aktivitäten erlaubt sind und wann die Grenzen überschritten sind.

„Ob im Fall von Spenden, bei der Erstellung neurologischer Leitlinien, der Durchführung von Kongressen oder der Zusammenarbeit von Führungskräften der Deutschen Gesell­schaft für Neurologie mit der Industrie – wir haben jetzt auch für die Fachgesellschaft selber einen mit den Mehrheitsmeinungen unserer Mitglieder konsentierten Weg eingeschlagen“, sagte Ralf Gold, Direktor der Neurologischen Klinik an der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied des Vorstands der DGN.

hil

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