Vermischtes

Medizinische Behandlungspflege: Altenhilfe will Finanzierung verändern

  • Dienstag, 9. Mai 2017

Magdeburg – Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) hat grundle­gen­­­de Änderungen bei der Vergütung der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenkassen gefordert. Diese müsse künftig auch in stationären Einrichtungen der Al­tenhilfe aus der Krankenversicherung vergütet werden und nicht länger aus der Pflege­ver­sicherung, erklärte der Fachverband heute bei seinem Bundeskongress in Magde­burg.

Einer neuen Untersuchung zufolge würde eine solche Vergütung für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen die Krankenkassen im Jahr mehr als drei Milliarden Euro kos­ten. Grundlage ist eine Erhebung, dass rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen in statio­nä­ren Einrichungen der Altenpflege medizinische Behandlungspflege in Anspruch neh­men. Diese umfasst Leistungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruck- oder Blutzuckerkontrolle und zählt damit eigentlich zum Katalog der Krankenversiche­rungsleistungen. Laut der VKAD-Studie entsteht in den stationären Altenpflegeeinrich­tungen ein durch­schnittlicher finanzieller Aufwand von 474,75 Euro pro Bewohner im Mo­nat für die medi­zinische Behandlungspflege.

Der Fachverband, dem insgesamt 1.200 Mitgliedseinrichtungen angehören, wies darauf hin, dass die 1996 zunächst als Übergangslösung gedachte Regelung des Gesetzge­bers mittlerweise „dramatische finanzielle Folgen“ habe, da der Aufwand in der medizini­schen Behandlungspflege seit Jahren steige. Die Pauschalen, die die Pflegekassen be­zahl­ten, seien aber nicht erhöht worden und bei Weitem nicht ausreichend.

Darüber hinaus sei eine Gerechtigkeitslücke entstanden, kritisierte der VKAD. „Noch zu Hause wohnende Menschen erhalten die Hilfen in Form der häuslichen Krankenpflege von ihrer Krankenkasse, im Pflegeheim lebende Erkrankte dagegen nicht.“ Die Pflege­be­dürftigen würden folglich unterschiedlich behandelt, obwohl beide Versichertengrup­pen vollen Krankenkassenbeiträge zahlten.

kna

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