Medizinische Behandlungspflege: Altenhilfe will Finanzierung verändern
Magdeburg – Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) hat grundlegende Änderungen bei der Vergütung der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenkassen gefordert. Diese müsse künftig auch in stationären Einrichtungen der Altenhilfe aus der Krankenversicherung vergütet werden und nicht länger aus der Pflegeversicherung, erklärte der Fachverband heute bei seinem Bundeskongress in Magdeburg.
Einer neuen Untersuchung zufolge würde eine solche Vergütung für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen die Krankenkassen im Jahr mehr als drei Milliarden Euro kosten. Grundlage ist eine Erhebung, dass rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen in stationären Einrichungen der Altenpflege medizinische Behandlungspflege in Anspruch nehmen. Diese umfasst Leistungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruck- oder Blutzuckerkontrolle und zählt damit eigentlich zum Katalog der Krankenversicherungsleistungen. Laut der VKAD-Studie entsteht in den stationären Altenpflegeeinrichtungen ein durchschnittlicher finanzieller Aufwand von 474,75 Euro pro Bewohner im Monat für die medizinische Behandlungspflege.
Der Fachverband, dem insgesamt 1.200 Mitgliedseinrichtungen angehören, wies darauf hin, dass die 1996 zunächst als Übergangslösung gedachte Regelung des Gesetzgebers mittlerweise „dramatische finanzielle Folgen“ habe, da der Aufwand in der medizinischen Behandlungspflege seit Jahren steige. Die Pauschalen, die die Pflegekassen bezahlten, seien aber nicht erhöht worden und bei Weitem nicht ausreichend.
Darüber hinaus sei eine Gerechtigkeitslücke entstanden, kritisierte der VKAD. „Noch zu Hause wohnende Menschen erhalten die Hilfen in Form der häuslichen Krankenpflege von ihrer Krankenkasse, im Pflegeheim lebende Erkrankte dagegen nicht.“ Die Pflegebedürftigen würden folglich unterschiedlich behandelt, obwohl beide Versichertengruppen vollen Krankenkassenbeiträge zahlten.
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