Medizinische Fachangestellte: Einigung auf neuen Gehaltstarifvertrag
Köln – Die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte und der Medizinischen Fachangestellten haben sich heute auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. In der Laufzeit des Tarifvertrags vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2016 werden die Gehälter in zwei Stufen erhöht – ab dem 1. September 2013 um 4,5 Prozent, ab dem 1. April 2014 um weitere 3 Prozent. Für die fünf Monate von April bis August 2013 gibt es im September eine Einmalzahlung in Höhe von 375 Euro für alle Vollzeitbeschäftigten, für Teilzeitbeschäftigte anteilig. Mit dem neuen Gehaltstarifvertrag wird ab 2014 erstmals ein Eingangsstundenlohn für Berufsanfängerinnen von 10 Euro erreicht.
Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. September 2013 in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro monatlich. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro für April bis August 2013. Jeweils zum 1. April 2014 und 2015 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um weitere 30 Euro monatlich.
Kernstück des Abschlusses ist eine geänderte Vergütungsstruktur. Es werden zwei zusätzliche Tätigkeitsgruppen geschaffen und die Einstufungskriterien überarbeitet. Die neue Struktur soll das breit gefächerte Feld von Qualifizierungs-, Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Medizinische Fachangestellte besser abbilden. Eine Regelung zur Besitzstandwahrung begleitet den Übergang in die neue Struktur. Die Einspruchsfrist endet am 19. Juli 2013.
Zum Tarifabschluss in der dritten Verhandlungsrunde erklärte Cornelia Goesmann, die Vorsitzende der Arbeitgebertarifpartei: „Der Gehaltstarifvertrag wurde so gestaltet, dass er den zukünftigen Anforderungen an die Patientenversorgung im ambulanten Bereich, den Einsatzbereichen von Medizinischen Fachangestellten und der hierfür notwendigen Fortbildung gerecht wird.“
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