Vermischtes

Medizinische Gutachten für Unfallversicherer ab April besser bezahlt

  • Freitag, 13. Februar 2015

Berlin – Medizinische Gutachten für Unfallversicherer werden ab April deutlich besser bezahlt. Zudem werden die bisherigen Preisspannen durch Festbeträge ersetzt. Darauf hat sich die Gebührenkommission geeinigt, der Unfallversicherung und KBV angehören.

Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Gebühren für Gutachten angepasst worden waren, steigt jetzt erneut die Vergütung für freie Gutachten. Für Gutachten mit einem normalen Schwierigkeitsgrad werden ab 1. April 290 Euro statt wie bisher 180 Euro gezahlt (Gebührenordnungsnummer 160 UV-GOÄ). Liegt ein hoher Schwierigkeitsgrad bei der Begutachtung vor, steigt die Gebühr von bislang 280 auf 490 Euro (Nr. 161 UV-GOÄ). Bei sehr hohem zeitlichen Aufwand und hohem Schwierigkeitsgrad gibt es statt 360 dann 700 Euro (Nr. 165 UV-GOÄ). Auch die Schreibgebühren (Nummer 190 UV-GOÄ) erhöhen sich von bisher 3,50 auf 4,50 Euro je Seite.

Zudem handelt es sich künftig um Festbeträge, so dass der Gutachter nicht mehr wie bisher beim Unfallversicherungsträger im Einzelfall die Höhe der Vergütung vereinbaren muss. Die bisherigen Preisspannen in den einzelnen Gutachtenkategorien werden damit abgelöst. In besonderen Fällen ist es dennoch nach wie vor möglich, eine Individualvereinbarung über eine abweichende Vergütung abzuschließen.

Medizinische Gutachten sind oft notwendig, damit die Anspruchsvoraussetzungen für den Unfallversicherungsträger geklärt werden können. Der Sachverständigentätigkeit des Arztes kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Der Arzt muss die sachgerechte Begutachtung im Einzelfall gewährleisten und der Verwaltung helfen, den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu klären. Dazu ist eine besondere medizinische Sachkunde erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind die Gutachten in der Vergangenheit nicht mehr ausreichend vergütet worden.

EB

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