Ärzteschaft

Mehr als 3,3 Millionen Coronaimpf­stoffdosen für Arztpraxen bereitgestellt

  • Freitag, 25. Juni 2021
/Photocreo Bednarek, stock.adobe.com
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Berlin – Die Arztpraxen erhalten in der Kalenderwoche (KW) 27 bundesweit mehr als 3,3 Millionen Impf­stoffdosen von Biontech/Pfizer und von Astrazeneca. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit mitgeteilt. Damit bleibt die Liefermenge im Vergleich zu den Vorwochen relativ konstant.

Der Bund wird für die Woche vom 5. bis 11. Juli etwa 2,25 Millionen Impfstoffdosen von Biontech/Pfizer bereitstellen. Rund 1,1 Millionen Dosen – und damit fast doppelt so viele wie in der kommenden Woche – kommen von Astrazenca. Von Johnson & Johnson ist erneut kein Impfstoff für die Praxen vorgesehen. Praxen können die gewünschte Menge an Impfdosen bis Dienstag (29.Juni), 12 Uhr bestellen.

Erstmals wird es für beide Impfstoffe keine Höchstbestellmengen geben. Das heißt: Sowohl für das Vakzin von Biontech als auch für Astrazeneca können Ärzte auf dem Rezept direkt angeben, wie viele Dosen sie für Erstimpfungen benötigen.

Die Bestellung von Impfstoff für Zweitimpfungen erfolgt weiterhin auf einem separaten Rezept. Ärzte geben darauf die Anzahl der Dosen an, die sie in der Woche vom 5. bis 11. Juli benötigen, um Patienten unter Einhaltung der empfohlenen Impfabstände zum zweiten Mal impfen zu können. Für diese Bestell­ungen gibt es ebenfalls keine Höchstmengen. Sie werden weiterhin bevorzugt beliefert.

Aufgrund der Impfstoffknappheit und anstehender Zweitimpfungen kann es trotz Aufhebung der Höchstbestellmengen passieren, dass Ärzte weniger Dosen für Erstimpfungen erhalten, als sie bestellt haben.

Das Ministerium hat jedoch versichert, dass bis in den Herbst hinein ausreichende Mengen an Impfdosen von Astrazeneca für Zweitimpfungen zur Verfügung stehen werden. Damit können weiterhin Erstimpfun­gen mit Vaxzevria erfolgen.

Zum 1. Juli ändert sich zudem das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Auf den Bestellrezepten ist dann das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 anzugeben. Das neue IK ist ab Juli im Praxisverwal­tungssystem hinterlegt.

hil/sb

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