Politik

Mehr als Inzidenz: Infektions­schutzgesetz soll ergänzt werden

  • Dienstag, 2. März 2021
/nmann77, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der Verhängung oder Lockerung von Coronaschutzmaßnahmen sollen weitere Kriterien neben dem Inzidenzwert an Bedeutung gewinnen.

Auf eine entsprechende Ergänzung des Infektions­schutzgesetzes haben sich die Rechts- und Gesund­heits­­politiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD heute geeinigt, wie beide Seiten bestätigten. So sollen künftig insbesondere auch die Zahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und der R-Wert berücksichtigt werden.

„Ergänzend wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Nennung dieser beider Kriterien nicht abschließend ist und insbesondere auch die Auslastung des Gesundheits­wesens berücksichtigt werden muss“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner.

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gemeldet werden. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) lag dieser Wert heute bundesweit bei 65,4.

Der R-Wert bildet hingegen ab, wie viele andere ein Infizierter ansteckt. Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht von gestern bei 1,01 (Vortag 1,08). 100 Infizierte stecken also rein rechnerisch 101 weitere Menschen an.

„Wir können die zum Teil erheblichen Grundrechtseingriffe nicht allein an den Inzidenzwerten ausrich­ten“, sagte Fechner. „Wenn etwa ein Großteil der älteren Bevölkerung geimpft ist und hauptsächlich Jüngere infiziert sind, wenn der R-Wert niedrig ist oder wenn das Gesundheitssystem nicht überlastet ist, dann besteht für die Bevölkerung keine so große Gefahr, als dass erhebliche Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren oder Betriebsschließungen gerechtfertigt sind.“

dpa

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