Mehr Geld für humangenetische Diagnostik

Berlin – Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zur Finanzierung der humangenetischen Diagnostik im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wird aufgestockt. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Verweis auf den entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschuss (BA) hingewiesen.
Zur Finanzierung der an Umfang rasch zunehmenden humangenetischen Diagnostik ist eine jährliche Feststellung der Mengenentwicklung vereinbart. Die Überprüfung für das Jahr 2021 ergab nun eine Zunahme um 38,6 Millionen Euro.
Die Hälfte davon (19,3 Millionen Euro) müssen im kommenden Jahr die Krankenkassen zusätzlich bereitstellen, die andere Hälfte ist aus der vereinbarten MGV zu finanzieren.
2020 hatte der BA beschlossen, dass die MGV zur Finanzierung der zunehmenden humangenetischen Diagnostik der Vorjahre im Jahr 2021 einmalig um 45 Millionen Euro angehoben und in den folgenden fünf Jahren bedarfsgerecht angepasst werden soll.
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