Ärzteschaft

Mehr Geld für humangenetische Diagnostik

  • Freitag, 21. Oktober 2022
DNA mit Sequenz /ktsdesign, stock.adobe.com
/ktsdesign, stock.adobe.com

Berlin – Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zur Finanzierung der humangenetischen Diagnostik im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wird aufgestockt. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereini­gung mit Verweis auf den entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschuss (BA) hingewiesen.

Zur Finanzierung der an Umfang rasch zunehmenden humangenetischen Diagnostik ist eine jährliche Fest­stell­ung der Mengenentwicklung vereinbart. Die Überprüfung für das Jahr 2021 ergab nun eine Zunahme um 38,6 Millionen Euro.

Die Hälfte davon (19,3 Millionen Euro) müssen im kommenden Jahr die Krankenkassen zusätzlich bereitstell­en, die andere Hälfte ist aus der vereinbarten MGV zu finanzieren.

2020 hatte der BA beschlossen, dass die MGV zur Finanzierung der zunehmenden humangenetischen Diag­nos­tik der Vorjahre im Jahr 2021 einmalig um 45 Millionen Euro angehoben und in den folgenden fünf Jahren bedarfsgerecht angepasst werden soll.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung