Politik

Mehr Schnelltests für Risikogruppen ohne Symptome geplant

  • Freitag, 27. November 2020
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Berlin – Coronaschnelltests sollen nach einem Bericht bei besonders gefährdeten Bevöl­kerungsgruppen, die bislang keine Symptome zeigen, verstärkt zum Einsatz kommen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, der dem Nachrichtenportal The Pioneer vorliegt.

„Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Coronainfekti­ons­­ketten und damit für die Verhin­derung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen“, heißt es in dem Dokument, das derzeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird und am 1. Dezember in Kraft treten soll.

Ziel sei es, umfassender und einfacher als bisher, insbesondere Personen zu testen, bei denen es noch keine Symptome gebe, „bei denen aber dennoch eine Infektion nahe­lie­gend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Perso­nen in ihrem Umfeld bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefähr­det wären“.

Anspruch auf Testung sollen nach ärztlicher Anordnung Kontaktpersonen haben. Dabei geht es um Personen, „die in den letzten zehn Tagen insbesondere in Gesprächs­situatio­nen mindestens 15 Minuten ununterbrochen oder durch direkten Kontakt mit Körper­flüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten“. Wer mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebe oder in den letzten zehn Tagen gelebt hat, zählt ebenfalls zu dieser Kategorie.

Anspruch auf einen Schnelltest soll demnach auch erhalten, wer zum Beispiel bei Feiern, gemeinsamem Singen und beim Sport in Innenräumen in der Nähe eines Infizierten war. Das Gleiche gilt, wenn man sich in den letzten zehn Tagen „für eine Zeit von über 30 Mi­nuten in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontakt­situation“ mit einem Infizierten aufgehalten hat. Als Beispiele hierfür werden explizit Schulklassen und Gruppenveranstaltungen genannt.

Laut Verordnungsentwurf sollen Mitarbeiter und Patienten in Krankenhäusern, Heimen und Reha-Einrichtungen, in denen es zu Infektionen gekommen ist, auch dann Schnell­tests bekommen, wenn sie (noch) keine Symptome zeigen. Außerdem regele die Verord­nung, dass Kosten für die Testungen Einreisender aus Risikogebieten ab dem 1. De­zem­ber 2020 nicht mehr übernommen werden.

dpa

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