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Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel: GKV-Spitzenverband will mehr Transparenz

  • Donnerstag, 31. Juli 2025
/Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Berlin – Der GKV-Spitzenverband will mehr Transparenz bei den Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel und fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf.

„Krankenkassen sollten erfahren, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen und somit zu zusätzlichen Kosten führen“, erklärte der Verband heute. Dazu fehlten aber qualitative Daten, für die es noch immer keine gesetzliche Grundlage gebe.

Der GKV-Spitzenverband stellte heute seinen Mehrkostenbericht für medizinische Hilfsmittel vor: Demnach betrug das Ausgabevolumen der GKV im vergangenen Jahr 11,5 Milliarden Euro – nach elf Milliarden Euro im Jahr 2023.

Nach einer Auswertung von 31,75 Millionen Hilfsmittelversorgungen wurden etwa 80 Prozent der Hilfsmittel mehrkostenfrei bezogen. In den restlichen Fällen entschieden sich die Versicherten für Mehrkosten. Im Schnitt zahlten die Betroffenen 148,70 Euro dazu, damit sanken die durchschnittlichen Mehrkosten im Jahresvergleich leicht um 0,5 Prozent.

Alle Versicherten haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Krankenkassen müssen also die Kosten für das medizinisch notwendige und gleichzeitig wirtschaftlichste Hilfsmittel übernehmen. Die Versicherten müssen dabei maximal eine geringfügige Zuzahlung leisten, die gesetzlich geregelt und gedeckelt ist.

Alles andere läuft unter dem Posten „Mehrkosten“ – diese tragen Versicherte allein, weil sie sich im eigenen Interesse für Extras entscheiden, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen. Wer sich zum Beispiel für die modernsten Hörgeräte entscheidet, die mittlerweile KI-basiert und kurzzeitig wasserdicht sind, zahlt schnell mehrere tausend Euro für die Geräte drauf.

Die Anbieter der Hilfsmittel müssten allerdings „verpflichtet werden, auch die Gründe für diese Mehrkosten anzugeben, damit eine vertiefte Analyse ermöglicht wird“, so der GKV-Spitzenverband. Dazu brauche es eine gesetzliche Meldepflicht.

„Nur wenn wir die Gründe kennen, weshalb sich Versicherte für Hilfsmittel mit Mehrkosten entscheiden, können wir einschätzen, ob es sich um die bewusste Entscheidung für eine Leistung handelt, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt. „Erst wenn wir das wissen, können unsere Versicherten besser vor ungerechtfertigten Mehrkosten geschützt werden.“

afp

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