Meldepflicht bei Infektionen: RKI schaltet Portal für Arztpraxen frei

Berlin – Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat sein Portal DEMIS jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten frei geschaltet. Praxen können es ab sofort nutzen.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in diesem Zusammenhang betonte, sind Ärztinnen und Ärzte nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.
Damit Arztpraxen dieser Pflicht nachkommen und die Behörden die gemeldeten Daten schnell erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen können, bietet das RKI das DEMIS-Meldeportal an. Es wurde 2017 gesetzlich verankert (Paragraf 14 Infektionsschutzgesetz) und im Jahr 2020 gestartet.
Viele Labore nutzen das Portal zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern bereits, zudem sind die Gesundheitsämter angeschlossen. Nun sollen darüber auch alle Arztpraxen meldepflichtige Infektionskrankheiten melden. In der DEMIS-Wissensdatenbank für Arztpraxen sind alle wichtigen Informationen zu finden.
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