Meldepflicht für COVID-19-Hospitalisierungen soll verlängert werden

Berlin – Die erweiterte Meldepflicht für Hospitalisierungen im Zusammenhang mit COVID-19 soll verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine entsprechende Verordnung vor, der dem Deutschen Ärzteblattes vorliegt.
Um weiterhin eine belastbare Datengrundlage zur Bewertung der epidemischen Lage im Hinblick auf COVID-19 aufrechtzuerhalten, soll die Geltungsdauer der Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf COVID-19 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Stand jetzt würde die Regelung Mitte Juli 2022 auslaufen.
Um das Infektionsgeschehen angemessen zu bewerten, seien neben der Anzahl von COVID-19-Neuerkrankungen verschiedene Indikatoren notwendig, heißt es im Entwurf. Dazu eigne sich insbesondere die Krankheitsschwere – die unter anderem durch die Anzahl der Hospitalisierungen abgebildet werden könne.
Gerade im Hinblick darauf, dass im Herbst 2022 eine erneute Zunahme der Infektionsszahlen zu erwarten ist, bestehe weiterhin die Notwendigkeit, detaillierte Daten zu den Hospitalisierungen von COVID-19-Patienten zu erheben, so das BMG.
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