Menschen mit Behinderung in den USA (Teil eins)
Seit anderthalb Jahren betreue ich einen Endfünfzigjährigen, der einen leichten Schlaganfall erlitten hatte. Vor dem Schlaganfall hatte er knapp 15 Jahre als Betreuer in einem Heim für schwer erziehbare Jugendliche gearbeitet, eine anstrengende Arbeit, wie er mir zugestand. Dann war jener Schlaganfall eingetreten, der zum Glück nur geringe Areale seiner Capsula interna betraf.
Der Apoplex ließ ihn mit geringer halbseitiger Beeinträchtigung zurück. Zu großen Teilen überwand er im Laufe der Zeit diese Symptome und konnte weitestgehend normal gehen, nur bei größeren Strecken auf einen Stock zurückgreifend. Er bezog seither Arbeitslosengeld.
Ich betreue ihn in meiner Praxis, seinen Hypertonus, seinen leichten Diabetes und seine geringe Hyperlipidämie nach Leitlinien aggressiv behandelnd. Wir verstehen uns sehr gut, und er ist mir stets dankbar, wenn ich eines seiner Krankheitsanliegen früh erkenne und behandele.
Vor etwa zwei Monaten fand ich einen Brief in meinem Praxisbriefkasten: Darin wurde ich aufgefordert, ihn medizinisch zu begutachten und einzuschätzen, wie stark seine „Behinderung“ sei, ob er mit Anpassung der Arbeitsbedingungen wohl wieder arbeiten könne. Wahrheitsgemäß antwortete ich, dass er zwar eine körperliche Beeinträchtigung habe, aber bei Arbeitsanpassung mit leichten Einschränkungen wieder arbeiten könne. Der Brief ging an die Versicherungsgesellschaft und dann wohl an eine staatliche Behörde.
Seither hat sich einiges verändert: Der Patient ruft wiederholt in der Praxis an und bittet um Neuevaluierungen. Bei Routineuntersuchungen kommt mir sein Gangbild nun wackliger vor – ist das wirklich eine Verschlechterung? Dauerhaft trägt er einen Stock mit sich und stützt sich schwerfällig darauf. Dankbar nahm er mein Angebot an, ihn zu einem Rehabilitationsspezialisten zu überweisen für eine Zweitmeinung.
In den USA erhält man finanzielle Unterstützung, wenn die Behinderung eine schwere ist. Laut §11.04 der US-amerikanischen Behinderungsregelung („blaues Buch“) würde ein Schlaganfallpatient voraussichtlich Geldleistungen erhalten, wenn eine mindestens halbseitige und sehr deutliche Beeinträchtigung des Gangbildes und der Fortbewegung bestünde (http://www.socialsecurity.gov/disability/professionals/blübook/11.00-Neurological-Adult.htm).
Ein Schelm, wer Böses denkt und einen Zusammenhang zwischen Symptomverschlechterung und Behinderungsantrag bei meinem Patienten vermutet.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: