Menschengerichtshof: Versorgung mit Medikamenten muss gewährleistet werden
Straßburg – Europäische Staaten müssen nach Ansicht des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofes eine Versorgung mit überlebensnotwendigen Medikamenten gewährleisten. Das Gericht urteilte heute über die Klage eines 2006 verstorbenen krebskranken Rumänen. Er hatte beklagt, dass ihn die staatlichen Behörden nicht unentgeltlich mit den notwendigen Medikamenten versorgt hätten, obwohl sie ihm von nationalen Gerichten als Schadenersatz für seine ethnische Verfolgung zwischen 1940 und 1945 zugesprochen worden waren.
Zunächst setzte der Kläger nach Gerichtsangaben die medizinische Behandlung auf eigene Kosten fort. Als er diese jedoch nicht mehr bezahlen konnte und die Behörden ihm trotz mehrmaliger Bitten keine Hilfen gewährleisteten, starb er im Dezember 2006 an den Folgen seiner Krankheit.
Die Beschwerde vor dem Straßburger Menschenrechtsgericht wurde von seinem Sohn fortgesetzt. Dieser klagte unter Berufung auf das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; die Behörden hätten zynisch und missbräuchlich gehandelt. Sie hätten nicht nur den Tod des Vaters, sondern auch psychisches Leiden in Kauf genommen.
Die Straßburger Richter sahen in dem Verhalten der rumänischen Behörden einen Verstoß gegen das Recht auf Leben. Auch finanzielle Engpässe könnten eine Nicht-versorgung nicht rechtfertigen, so die Richter. Sie sprachen dem Kläger 20.000 Euro Entschädigung zu.
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