Ausland

Menschen­rechtsgerichtshof: Kein Recht auf Hausgeburt

  • Donnerstag, 4. Oktober 2018
/dpa
/dpa

Straßburg – Aus der europäischen Menschrechtskonvention lässt sich kein Recht auf eine durch das öffentliche Gesundheitswesen begleitete Hausgeburt ableiten. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor.

Die Straßburger Richter wiesen heute die Klage einer Kroatin ab, die ihr Recht auf Achtung von Privat- und Familienleben verletzt sah. Sie hatte während ihrer Schwangerschaft vergeblich versucht, eine kroatische Hebamme zu finden, die sie bei einer Hausgeburt begleitet.

Der nationale Hebammenverband hatte zur Begründung auf die kroatische Gesetzes­lage verwiesen. Zwar sei eine Hausgeburt nicht kategorisch verboten, im Blick auf eine mögliche Gefahr für die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen würden aber keine Hausgeburten unterstützt. Letztlich hatte die Frau gemeinsam mit einer ausländischen Hebamme ihr viertes Kind zu Hause zur Welt gebracht.

Der Gerichtshof für Menschenrechte hielt nun fest, dass die kroatische Entscheidung zwar die Rechte der Frau einschränke, zugleich aber legitim sei. Die gesetzlichen Regelungen zu Hausgeburten seien in den Mitgliedsländern der Menschenrechts­konvention höchst unterschiedlich.

Zugleich forderte das Gericht Kroatien auf, die Gesetzeslage im Blick auf medizinische Fortschritte immer wieder neu zu überprüfen. Es gelte, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Frauenrechte voll zu respektieren.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung