Ausland

Menschenrechts­kommission für Öffnung der künstlichen Befruchtung

  • Mittwoch, 21. November 2018
/Gajus, stockadobecom
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Paris – Auch die Beraterkommission der französischen Regierung für Menschenrechte (CNCDH) hat sich für die Öffnung der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare ausgesprochen. Das Gremium begründet seine Entscheidung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wie es in einem heute in Paris veröffentlichten Artikel der französischen Zeitung La Croix heißt.

Warum die künstliche Befruchtung aus Gründen der Unfruchtbarkeit bei hetero­sexuellen Paaren erlaubt und bei lesbischen Paaren generell verboten ist, sei vor dem Gesetz nicht mehr stichhaltig zu begründen, argumentieren die Experten.

In ihrer Stellungnahme sprach sich die CNCDH ebenfalls dafür aus, dass die künstliche Befruchtung bei lesbischen Frauen von der Krankenversicherung übernommen wird.

Mit der Stellungnahme schließt sich die CNCDH der französischen Ärztekammer sowie dem französischen Ethikrat an, die sich ebenfalls für eine Legalisierung der künstlichen Befruchtung bei lesbischen Paaren ausgesprochen hatten.

Laut einer im September veröffentlichten Studie, die vom Verband der Familien mit homosexuellen Eltern in Auftrag gegeben wurde, wünschen sich 39 Prozent der befragten Homosexuellen Nachwuchs. Zwei von drei lesbischen Frauen (62 Prozent) äußerten der Studie zufolge einen Kinderwunsch.

kna

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