Mesotheliom des Hodens immer als mögliche Berufskrankheit melden

Dortmund – Ein Mesotheliom des Hodens muss, wie alle anderen Mesotheliome auch, immer den Unfallversicherungsträgern als Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit gemeldet werden. Darauf hat das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund hingewiesen.
Mesotheliome werden bekanntlich fast ausschließlich durch das Einatmen von Asbest ausgelöst. Die Asbestfasern verursachen bösartige Tumoren des Rippenfells, des Bauchfells, des Herzbeutels und – seltener – des Hodens.
Die gesetzlichen Unfallkassen erkannten zwischen 2014 und 2018 bei 4.865 Patienten ein Mesotheliom als Berufskrankheit an. Bei der überwiegenden Mehrheit (4.618) handelte es sich um Tumoren der Lunge. Deutlich weniger Fälle wurden als Mesotheliome des Bauchfells (190) sowie des Herzbeutels (22) bestätigt. 14 Fälle wurden ohne Angabe des befallenen Organs erfasst.
Fallzahlen für Mesotheliome der Tunica vaginalis des Hodens (Ausstülpung des Bauchfells) liegen nicht vor, da es bislang keinen entsprechenden ICD10-Code für diese Erkrankung gibt, den die Unfallversicherungsträger anwenden könnten.
Die Wissenschaftler des Leibniz-Instituts gehen davon aus, dass nicht jedes Mesotheliom im Bereich des Hodens als solches erkannt wird – es unterbleibe in diesen Fällen demzufolge auch die Anzeige als Berufskrankheit.
Die Wissenschaftler fordern daher, dass grundsätzlich jedes operativ entfernte Gewebe histopathologisch untersucht wird. Es sei unhaltbar, dass diese früher geübte Praxis dem Kostendruck im Gesundheitswesen zum Opfer gefallen ist, kritisierte das Institut.
Seit 1993 ist das krebserzeugende Asbest in Deutschland weitestgehend verboten. Da jedoch zwischen der Exposition mit Asbest und dem Auftreten von Erkrankungen mehr als 50 Jahre vergehen können, werden weiterhin auch neue Fälle von Mesotheliomen diagnostiziert.
Laut Angaben des Robert-Koch-Instituts erkrankten 2016 mehr als 1.300 Personen in Deutschland an einem Mesotheliom. Überwiegend sind Männer in höherem Alter betroffen, die beruflich asbestexponiert tätig waren.
„Hervorzuheben ist, dass bereits geringste Asbestexpositionen ausreichen können, um ein Mesotheliom auszulösen. Daher besteht bei jedem Mesotheliom grundsätzlich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit“, hieß es aus dem Institut.
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