Metke wehrt sich gegen Übernahme von Regressrisiken bei Impfstoffverordnung
Stuttgart – In einem offenen Brief hat Norbert Metke, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), zur anhaltenden Diskussion um die Impfstoffverordnung im Ländle Stellung bezogen. Darin verwies der KVBW-Chef auf die gesunkene Anzahl von Regressverfahren und unterstrich den Nutzen der mit den Kassen vereinbarten Vorgehensweise bei der Impfstoffverordnung. Diese sieht vor, dass Ärzte Impfstoffe produktneutral verschreiben und Apotheker anschließend den rabattierten Wirkstoff ermitteln sollen.
Angesichts des erwarteten Mehraufwandes hatte der Landesapothekerverband (LAV) seine Mitglieder jedoch aufgefordert, der Verordnungsweise zu rabattierten Impfstoffen nicht nachzukommen. Stattdessen sollten die Apotheker produktneutrale Verordnungen mit der Bitte um einen Präparatenamen an die jeweilige Arztpraxis zurücksenden. Zudem hatte der Verband angekündigt, rechtlich gegen die Vereinbarung vorzugehen.
Der KVBW-Chef betonte in seinem Brief, die Ärzteschaft sei nicht bereit, an dieser Stelle erneut Regressrisiken hinzunehmen. Schließlich sei es nach Jahren strengster Budgetierungspolitik erstmals gelungen, die Regressverfahren gegen Ärzte deutlich zu reduzieren.
So waren laut KVBW 2010 bei 17.000 Ärzten in Baden-Württemberg nur 13 Arzneimittelregresse angefallen. „Wir lehnen jegliche Versuche, die Ärzteschaft erneut in die Zuständigkeit für die Gewinne anderer im Pharmakobereich verantwortlich werden zu lassen, entschieden ab“, erklärte Metke.
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