Ausland

Mikroplastik soll in der Europäischen Union schrittweise verboten werden

  • Montag, 25. September 2023
/Gerhard Seybert, stock.adobe.com
/Gerhard Seybert, stock.adobe.com

Brüssel – Der Verkauf von Mikroplastik wird in der Europäischen Union (EU) in verschiedenen Bereichen schrittweise verboten. Durch neue Regeln der EU-Kommission wird in Zukunft der Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, ebenso von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen.

Das geht aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde von heute hervor. Das Verbot betrifft demnach etwa Granulatmaterial auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter, ebenso Spielzeug und Pflanzen­schutzmittel.

Die Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden: Das Verbot von etwa Mikroperlen und losem Glitter soll bereits in 20 Tagen gelten, in anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft treten.

Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere mit Größe von weniger als fünf Millimetern bezeichnet. Die Partikel reichern sich in Tieren, einschließlich Fischen und Schalentieren, an und können daher auch in Lebensmittel gelangen. Die neuen Vorschriften sollen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

Das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen ist laut Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik, und damit en Umweltproblem. Das Mikroplastikverbot soll daher hier nach acht Jahren in Kraft treten – „um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen“.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneimittel sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimme Ausnahmen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung