Politik

Ministerium beanstandet G-BA-Beschluss zum hochintensiven fokussierten Ultraschall

  • Dienstag, 26. Juni 2018

Berlin – Mitte Februar hatte der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) die Anwendung des ultraschall-gesteuerten hochintensiven fokussierten Ultraschalls (HIFU) als Behandlungsmethode im Krankenhaus bei vier Anwendungen untersagt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Beschlüsse Ende April beanstandet, wie jetzt bekannt wurde. Sie können damit nicht in Kraft treten. G-BA und Krankenkassen zeigten sich empört.

G-BA-Chef Josef Hecken erklärte in der öffentlichen Juni-Sitzung des Gremiums, er habe gegen die Entscheidungs des Ministeriums vorsorglich Klage beim Landes­sozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Weitere Erklärungen gab er nicht ab. Der G-BA hatte seine Entscheidung im Februar gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beschlossen, die damals heftige Kritik übte. Nach der Beanstandung des Ministeriums reagierten nun die Krankenkassen verärgert.

BMG-Entscheidung aus Kassensicht falsch

Der G-BA habe vor den Entscheidungen zum Ausschluss der Leistungen nicht nur die wissenschaftlichen Unterlagen ausgewertet, die von den einzelnen Krankenhäusern übermittelt wurden, schreibt der GKV-Spitzenverband in seinem E-Magazin 90Prozent. Er habe außerdem über eine öffentliche Bekanntmachung alle Krankenhäuser und Wissenschaftler in Deutschland aufgefordert, weitere wissenschaftliche Daten an den G-BA zu übermitteln. Dies sei Grundlage für die Entscheidung gewesen. Die Kranken­kassen halten die Kritik des BMG für nicht nachvollziehbar.

„Die Begründung für diese Beanstandung ist überraschend: Vor allem bemängelt das Ministerium, dass der G-BA nicht zusätzlich selbst noch ein umfassendes Such- und Bewertungsverfahren für möglicherweise vorhandene weitere wissenschaftliche Erkenntnisse durchgeführt hat“, heißt es in dem Magazin der Kassen. Ein solches Bewertungsverfahren dauere drei Jahre. So lange habe der G-BA mit seinem Beschluss ganz bewusst nicht gewartet, weil ansonsten in diesen drei Jahren Behandlungs­methoden in deutschen Krankenhäusern angewandt worden wären, für die es keine belastbare Argumente gibt, dass sie den Kranken nützen könnten, moniert die Kassenseite.

Und weiter: „Besonders problematisch an dieser Haltung des Ministeriums ist außerdem: Selbst wenn es irgendwo in der wissenschaftlichen Welt weitere Erkenntnisse gäbe, waren sie den Krankenhäusern in Deutschland, die die Behandlung jetzt anwenden wollen, offensichtlich nicht bekannt. Wenn sie ihnen bekannt gewesen wären, hätten sie sie ja an den G-BA übermitteln können.“

Die Kassen schlussfolgern daraus, dass die Kliniken somit auch Methoden anwenden, über deren Risiko/Nutzenverhältnis sie nicht vollständig im Bilde sind. „Der G-BA darf diese Methoden trotzdem nicht von der Anwendung ausschließen, weil vielleicht irgendwo auf der Welt Erkenntnisse vorliegen könnten, von denen die deutschen Krankenhäuser nur nichts wissen“, betonen die Kassen.

Kritik üben sie zudem daran, dass das Ministerium beanstandet hat, dass der G-BA den Prüfmaßstab für die Feststellung eines Potenzials zu hoch angesetzt habe. „Das ist insofern nicht nachvollziehbar, als es für einige ausgeschlossene Anwendungsbereiche überhaupt keine wissenschaftlichen Daten gibt“, heißt es vom GKV-Spitzenverband. Eine solche Haltung verletze die wichtige Grundregel, dass Ärzte und Krankenhäuser dazu verpflichtet seien, sich über die möglichen Folgen von Behandlungsmethoden, die sie anwenden, umfassend zu informieren.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung