Politik

Ministerium rechnet nicht mit neuen Zusatzbeiträgen 2011

  • Freitag, 13. August 2010
Philipp Rösler /dpa
Philipp Rösler /dpa

Passau/Berlin – Für die geplante Gesundheitsreform soll in der kommenden Woche ein sogenannter Diskussions­entwurf verhandelt werden. Unterdessen dringen bereits immer mehr Details aus dem Papier nach außen.

Beim geplanten Sozialausgleich könnte es einem Zeitungs­bericht zufolge zu Verzögerungen kommen. Das Gesundheitsministerium spricht allerdings nur von einem theoretischen Fall, weil 2011 nicht mit neuen Zusatzbeiträgen zu rechnen sei.

Wie nach Angaben der „Passauer Neue Presse“ aus dem Entwurf hervorgeht, kann der geplante Sozialausgleich im kommenden Jahr zunächst nicht mit dem vorgesehenen automatisierten Verfahren über die Rentenversicherungsträger und Arbeitgeber erfolgen.

Grund sind notwendige „Vorlaufzeiten“, um das Verfahren in Gang zu bringen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, dass die Anwendung des Sozialausgleichs im kommenden Jahr allerdings nicht erforderlich sei, da „das Gesundheitssystem durch die von der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung und die Anhebung des Beitragssatzes sowie den zusätzlichen Bundeszuschusses ausfinanziert wird“.

Wer nur ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen oder eine Rente bezieht, für den soll der Sozialausgleich vom Arbeitgeber oder dem Rentenversicherungsträger abgewickelt werden. Die Betreffenden erhielten der Zeitung zufolge dann „entsprechend mehr ausbezahlt“.

Kompliziert wird es jedoch, sobald mehrere beitragspflichtige Einkommen oder Renten vorliegen. Dann muss die Krankenkasse die Daten abgleichen und prüfen, ob ein Anspruch auf Sozialausgleich vorliegt. Die Meldewege zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen müssten „allerdings erweitert werden“.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, kritisierte die geplante Regelung: „Es ist ein bürokratisches Verfahren, das nicht einmal rechtsfest ist.“ Sein Vorwurf: Den Sozialausgleich könnten genau die Falschen erhalten.

Wer eine kleine Rente beziehe, aber hohe Nebeneinkünfte durch Zinsen oder Mieteinnahmen erziele, habe Anspruch auf Sozialausgleich, obwohl er ihn nicht benötige.

Wie aus dem Papier weiter hervorgeht, ist für säumige Zahler ein Zuschlag auf den Zusatzbeitrag vorgesehen. So hat die Krankenkasse bei einem sechsmonatigen Rückstand dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung des Betreffenden mitzuteilen, „dass sie zusätzlich einen Betrag von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen abzuführen hat“.

Darüber hinaus will Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) den Hausärzten im Streit um die Neuregelung der Honorare entgegenkommen. Statt strikter Sparvorgaben für die Honorare in den Hausarztverträgen mit den Krankenkassen beschränke sich Rösler auf die Vorgabe, dass die Honorarzuwächse künftig nicht so stark ausfallen dürfen, dass die Kassen deshalb Zusatzbeiträge von den Mitgliedern verlangen müssen, zitierte die Onlineausgabe der „Financial Times Deutschland“ aus dem Papier.

Der Entwurf sieht weiter vor, die Arbeitgeber in Zukunft dauerhaft vor steigenden Gesundheitskosten zu bewahren. So soll der Beitragssatz der Arbeitgeber zum 1. Januar 2011 zwar von sieben auf 7,3 Prozent ansteigen. Danach schließt Rösler allerdings jeglichen Beitragssatzanstieg für die Unternehmen aus.

Die geplante Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent wird laut Gesetzentwurf zu Mehreinnahmen „von 6,3 Milliarden Euro“ führen. Die Reform und die Gesetze zur Reduzierung der Pharmakosten würden gleichzeitig zu Entlastungen von 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2011 und weiteren vier Milliarden 2012 führen.

Bei der hausärztlichen Versorgung würde eine Vermeidung zusätzlicher Kosten „von bis zu 500 Millionen Euro angestrebt.“ Aus dem Bundeshaushalt werde im Jahr 2011 noch einmal ein um zwei Milliarden Euro erhöhter Bundeszuschuss gezahlt.

ddp

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