Politik

Ministerium will Reform der Blutspende per Ersatzvornahme regeln können

  • Freitag, 17. Februar 2023
/thomsond, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der geplanten gesetzlichen Anpassung der Regeln zur Blutspende ergeben sich aktuelle Ände­rungen. Die Ampelkoalition will die Kriterien für die Blutspende aus ihrer Sicht gänzlich diskriminierungsfrei regeln. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich stets gegen den Vorwurf der Diskriminierung verwahrt.

Anfang Januar hatten die Regierungsfraktionen ein entsprechendes Gesetzesvorhaben vorgelegt. Demnach sollen künftig alle Personen unabhängig von der sexuellen Orientierung und der Ge­schlechtsidentität Blut spenden dürfen.

Zuletzt hatte die BÄK die zugrundeliegende Richtlinie Hämotherapie im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie unter Beteiligung von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Robert-Koch-Institut (RKI) im Jahr 2021 geändert.

Demnach dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spen­den, wenn sie in den zurückliegen­den vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Menschen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“. Vor der Änderung im Jahr 2021 lag die Sperrfrist bei zwölf Monaten.

Mit der geplanten Gesetzesänderung will der Bund die BÄK verpflichten, die Richtlinie zur Bewertung der Ri­si­ken, die zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führen müssen, innerhalb von mindes­tens vier Monaten entsprechend zu ändern. Bisher war vorgesehen, dass die Zuständigkeit der Änderung – sollte die BÄK die Richtlinie nicht innerhalb der Frist entsprechend ändern – einmalig auf das PEI übergehen soll.

In einem aktuellen ressortabgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD), das dem Deutschen Ärzteblatt () vorliegt, wurde diese einmalige Zuständigkeit des PEI aller­dings gestrichen.

Stattdessen soll das BMG ermächtigt werden, eine entsprechende Regelung zur Vermeidung von Diskriminierungen zu erlassen, sollte diese erforderlich werden. Das BMG solle im Be­darfsfall entsprechende Regelungen durch Rechtsverordnung auch zum Zweck der Vermeidung von Diskrimi­nierungen bei der Spenderauswahl treffen zu können, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.

Zudem soll das BMG zur Evaluierung der Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Blutprodukte­sicherheit und das Blutspendeaufkommen statt wie bisher geplant ein Jahr, zwei Jahre Zeit erhalten.

Die BÄK spricht sich allerdings dafür aus, diese Entscheidung an medizinisch-wissenschaftliche Evidenz zu knüpfen und wies den im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben immer wieder geäußerten Vorwurf der Diskriminierung entschieden zurück. Die Richtlinie Hämotherapie mache die Zulassung zur Blut­spende vom konkreten Risikoverhalten abhängig, so die BÄK.

Bestehe kein erhöhtes Risiko, könnten der Richtlinie zufolge auch Männer, die Sex mit Männern haben spen­den, heißt in einer Stellungnahme. Bei der aktuellen Bearbeitung der Richtlinie werde man sich „von dem Prinzip leiten lassen, dass die Bewertung des sexuellen Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstell­ung von der Spende führt, auf Grundlage des jeweiligen individuellen Risikoverhaltens der spendewilligen Person erfolgt“, so die BÄK.

Anm.d.Red.: Der Änderungsantrag wurde nach Angaben des Ausschusssekretariats am 20.2.2023 formal zurückgezogen. Die Koalitionsfraktionen planen demnach aber, zur öffentlichen Anhörung am 1. März 2023 die Änderungsanträge neu vorzulegen.

cmk/mis

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