Ministerrat stellt Weichen für Landarztquote im Saarland

Saarbrücken – Mit einer Landarztquote will die saarländische Landesregierung dem drohenden Ärztemangel in ländlichen Regionen begegnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle am 12. Februar erstmals in den Landtag eingebracht werden, teilte Saarlands Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) nach einem Beschluss des Ministerrates heute in Saarbrücken mit.
Geplant sei, ab dem Wintersemester 2020/21 eine Landarztquote für Bewerber um einen Medizinstudienplatz einzuführen. In einem Vertrag verpflichteten sich diese, nach ihrem Studium für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten des Saarlandes zu arbeiten. Bei Vertragsbruch drohe eine Strafe von 250.000 Euro.
Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung sei zwar gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). „Dennoch unternehmen auch wir als Landesregierung alles, um die hausärztliche Versorgung auf dem Land langfristig zu sichern“, teilte Bachmann mit. Die Landarztquote sei ein „wichtiger Baustein“, um junge Ärzte für das Saarland zu gewinnen.
Im Saarland nahmen im vergangenen Jahr 280 Studierende ein Studium der Humanmedizin auf. Laut Gesundheitsministerium stehen derzeit 83 freie Hausarztsitze zur Verfügung.
Von rund 660 niedergelassenen Hausärzten seien fast 38 Prozent über 60 Jahre alt, knapp 19 Prozent arbeiteten über das 65. Lebensjahr hinaus. 2019 seien 23 Hausärzte in den Ruhestand gegangen. Dagegen habe es nur 16 neue Anerkennungen Allgemeinmedizin gegeben, die erteilt wurden.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland begrüßte die Einführung einer Landarztquote ausdrücklich. Durch sie werde erreicht, dass mehr Medizinstudierende nach Beendigung des Studiums später für einen Zeitraum von zehn Jahren hausärztlich – unter Berücksichtigung der regionalen Versorgungssituation – im Saarland tätig würden und damit die hausärztliche Versorgung gestärkt werde, hieß es.
„Denn bereits jetzt gibt es einzelne Regionen im Saarland, in denen eine flächendeckende hausärztliche Versorgung zunehmend schwieriger sichergestellt werden kann “, sagteGunter Hauptmann, Vorsitzender des Vorstandes der KVS.
Mit verschiedenen Maßnahmen fördee die KVS die Niederlassung als Hausarzt in Gebieten, für die ein regionaler bzw. lokaler Versorgungsbedarf festgestellt worden sei, ergänzte Joachim Meiser, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KVS. Unter anderem habe man zum 1.1.2020 die Niederlassungsförderung in diesen Regionen auf bis zu 60.000 Euro je Niederlassung angehoben.
Die KVS begrüßt auch, dass die Vergabe der Studienplätze dabei nicht nur ausschließlich nach der Abiturnote erfolgen soll, sondern auch weitere, für die ärztliche Tätigkeit wichtige Faktoren, berücksichtigt werden sollen.
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