Vermischtes

Mit der Webanwendung Appkri sollen Fachgruppen Gesundheits-Apps bewerten

  • Montag, 1. Oktober 2018
/BillionPhotos.com
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Berlin – Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) hat einen Katalog mit weit mehr als 200 Metakriterien für die Beschreibung und Bewertung von Gesundheits-Apps erstellt. Unter dem Namen Appkri ist das Onlinewerkzeug seit Juni 2018 verfügbar. Es richtet sich unter anderem an Fachgesellschaften, Selbsthilfe­gruppen und Verbände.

Die Kriterien sollen kompetente Fachgruppen nutzen, um spezifische Kriterienkataloge für Apps aus ihrem Fachgebiet zu erstellen. Weniger geeignet scheint der Kriterien­katalog für Anwender, die eine App einordnen wollen.

„Wir haben mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Webanwendung entwickelt, die alle diejenigen unterstützen soll, die Gesundheits-Apps vergleichen, bewerten und gute Anwendungen zur Nutzung weiterempfehlen wollen“, heißt es auf der Appkri-Webseite. Welche Aspekte dabei wichtig sind, entscheidet der Prüfende selbst in Abhängigkeit von der Nutzergruppe und Indikation.

Die zahlreichen Kriterien beschäftigen sich unter anderem mit der Aktualisierung, dem Datenschutz und der Nutzerfreundlichkeit. Extra Listen mit Kriterien gibt es für gesetzliche Vorgaben, die in Deutschland zu Gesundheits-Apps zu beachten sind. Dazu zählen das Telemediengesetzes, die Datenschutzgrundverordnung, Datenportabilität sowie das Medizinproduktegesetz.

Die Deutsche Hochdruckliga (DHL) nutzt Appkri bereits, um ihr eigenes App-Zertifikat voranzubringen, mit dem sie Betroffenen Hinweise zur Nützlichkeit von digitalen Gesundheitshelfern geben will. „Wir prüfen noch, inwieweit die in Appkri abgebildeten Kriterien in unserem Katalog vollständig abgebildet sind“, berichtet DHL-Geschäfts­führer Mark Grabfelder, der das neue Instrument für sehr hilfreich hält.

Die Aufgabe der medizinischen Fachgesellschaften sei es, die Leitlinienkonformität der Apps zu beurteilen, sagt Grabfelder. Aus Sicht der Patienten geht es vor allem um die Frage der Nützlichkeit von digitalen Helfern. Grabfelder stellt aber auch klar: „Derzeit haben wir ein Kontrollvakuum. Es kann eigentlich nicht Aufgabe einer Fachgesellschaft oder eines Dachverbands für Selbsthilfegruppen sein, die Einhaltung des Datenschutzes oder das Medizinproduktegesetz zu überprüfen.“ Das sei eigentlich Aufgabe des Gesetzgebers, behördliche Kontrollstrukturen zu schaffen, findet Grabfelder.

Behörden wie etwa der Gemeinsame Bundes­aus­schuss oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden als Zielgruppe in der Appkri-Bedienungsanleitung jedoch nicht aufgezählt.

gie

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