Politik

Munte: Elektronische Fallakte muss Bestandteil der ASV werden

  • Montag, 2. Juni 2014

Berlin – Der Vorstand des Bundesverbands ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV), Axel Munte, hat die bisherigen Vorgaben von Politik und Selbstverwaltung zur ASV kritisiert. Der Ansatz einer sektorenübergreifenden Kooperationsverpflichtung sei „klasse“, sagte Munte heute auf einem Symposium der „Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen“ (GRPG). Das Problem sei jedoch, dass es im Gesetz keine eindeutigen Vorgaben gebe. Und auch die Regelungen des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (G-BA) reichten dem früheren Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nicht aus.

Munte forderte, dass das ASV-Kernteam aus Vertretern beider Sektoren bestehen müsse. Wichtig sei zudem die Pflicht zu einer einheitlichen Dokumentation. Von dieser sei im allgemeinen Teil der ASV-Richtlinie des G-BA zwar die Rede gewissen, in der konkre­ten Ausgestaltung fehle das Wort „einheitlich“ jedoch.

Darüber hinaus forderte Munte, dass die ASV-Ärzte rund um die Uhr Zugriff auf eine elektronische Fallakte haben müssten. Eine einheitliche Dokumentation mit einer elektronischen Fallakte sei unabdingbar, betonte er.  

Wille: Man muss es Kassen ermöglichen, auch einmal ein Risiko einzugehen
Der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Eberhard Wille, erklärte, dass es bislang nicht gelungen sei, einen Qualitätswettbewerb als zweite Säule im deutschen Gesundheits­system zu implementieren. Dies sei aber auch schwieriger als die Implementierung eines Preiswettbewerbes. Zudem werde die anstehende Einführung eines lohnabhängigen Zusatzbeitrages nicht den Qualitätsschub bringen, den sich manche erträumten.  

Wille kritisierte, dass der Gesetzgeber auch die besonderen Versorgungsformen der Beitragssatzstabilität unterwerfe. Er verwies auf den Absatz 2 des § 71 Sozialgesetzbuch V, dem zufolge Mehrausgaben für die Vergütung dann zulässig sind, wenn sie „durch vertraglich abgesicherte oder bereits erfolgte Einsparungen in anderen Leistungs­bereichen ausgeglichen werden“. Wenn man das wörtlich nehme, könne man innovative Versorgungskonzepte vergessen, so Wille. Denn diese erforderten anfangs nun einmal Investitionen durch die Krankenkassen. Daher müsse man den Kassen ermöglichen, auch einmal ein Risiko einzugehen.

Knieps: Rabattverträge werden sich totlaufen
Der Vorstand des BKK Dachverbandes, Franz Knieps, kritisierte, dass es im Arzneimittel­bereich zu viele Regelungen gebe, die nicht aufeinander abgestimmt seien. „Es gibt kein kohärentes Konzept zur Steuerung der Arzneimittelversorgung“, sagte der frühere Abteilungs­leiter im Bundesgesundheitsministerium. „Regelung a wird häufig durch Regelung b konterkariert.“

Es wäre viel gewonnen, würde man die unterschiedlichen Wirkungen dieser Regeln einmal beurteilen und mehr Transparenz schaffen.

Darüber hinaus schlug Knieps eine Änderung der frühen Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vor: Bei Markt­einführung solle man nach Schweizer Vorbild zunächst eine kursorische Nutzen­bewertung vornehmen – eine Kosten-Nutzen-Bewertung solle erst nach drei Jahren folgen, wenn die entsprechenden Versorgungsdaten vorlägen. Zudem forderte er, die Nutzenbewertung zentral auf europäischer Ebene vorzunehmen, da der Nutzen der Wirkstoffe ja in allen Staaten gleich sei. Die Erstattungsregelungen müssten jedoch Sache der einzelnen Mitgliedstaaten bleiben.

Rabattverträge bezeichnete Knieps als „eigentlich sinnvolles Instrument“. Die Grenze werde allerdings erreicht, wenn es zu einem schlichten Dumpingwettbewerb komme. „Ich kenne große Generikafirmen, die nur noch von Steuerrückerstattungen leben“, so Knieps. Irgendwann würden sich die Rabattverträge deshalb totlaufen.

fos

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