Vermischtes

Musterfeststellungs­klage kann Pflegebedürftige stärken

  • Montag, 18. Juni 2018
/WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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Dortmund – Die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage kann nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz auch kranken und pflegebedürftigen Menschen zugutekommen. Wer dabei „nur an Verbraucherschutz und den Dieselskandal denkt, greift zu kurz“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Mit der Mindestzahl von 50 Betroffenen und den Anforderungen an klageberechtigte Verbände passe das Recht auch auf medizinisch-pflegerische Fälle in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

So könne nach der Schließung eines großen Pflegeheims wegen Pflegemängeln künftig ein Musterverfahren gegen den Betreiber geführt werden, erklärte Brysch. So könnten Bewohner Schadenersatz für Umzugskosten oder höhere Unterbringungs­kosten einfordern. „Auch bei systematischen Falschabrechnungen durch einen Pflegedienst oder ein Heim kann auf diesem Weg in einem Verfahren für Klarheit gesorgt werden.“ Für Patienten in Krankenhäusern könne die Musterfeststellungsklage etwa beim Auftreten von Hygienemängeln, die mehr als 50 Personen betreffen, relevant werden.

Brysch sprach von einer Verbesserung. „Bisher mussten Pflegebedürftige oder ihre Betreuer langwierige Einzelverfahren in Kauf nehmen und das Prozessrisiko alleine tragen.“ In der Folge habe kaum jemand tatsächlich geklagt. Die neue Gesetzgebung biete den Betroffenen nun eine Chance, Recht zu bekommen.

Der Bundestag hatte die Musterfeststellungsklage am Donnerstag beschlossen. Demnach müssen Geschädigte nicht selbst auf Schadenersatz klagen, sondern Verbände können dies in ihrem Namen tun. Zunächst müssen die Fälle von zehn Betroffenen ausführlich dargelegt werden, danach müssen sich über ein Klageregister mindestens 40 weitere Betroffene melden. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten.

kna

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