Musterklauseln sollen Vertragsgestaltung für klinische Studien vereinfachen

Berlin – Bevor eine klinische Prüfung mit Arzneimitteln starten kann, müssen Studiensponsor, Prüfzentren und gegebenenfalls weitere Partner ihre Zusammenarbeit vertraglich regeln. Musterklauseln sollen nun das Aufsetzen von Verträgen für klinische Studien vereinfachen.
Die Klauseln haben die Deutsche Hochschulmedizin, das Netzwerk der Koordinierungszentren für klinische Studien (KKS-Netzwerk) und der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) erstellt.
Auch wenn klinische Prüfungen nie gleich seien, gebe es bestimmte Aspekte, die sich immer wieder ähnelten, erklärten die Organisatoren. Die Musterklauseln seien als Orientierung und Ausgangspunkt für konkrete Vertragsverhandlungen zwischen allen an eine Studie beteiligten Institutionen in Deutschland gedacht.
„Derzeit ist Deutschland für klinische Prüfungen ein gern genutzter Standort“, so die drei Partner. Dies zeige sich an seiner Position als Nummer eins in Europa und Nummer zwei weltweit, hinter den USA, bei der Anzahl der durchgeführten klinischen Prüfungen.
„Diese gute Positionierung des Studienstandortes zu erhalten und weiter zu verbessern, liegt im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten im Bereich der klinischen Forschung, der Patienten, der Prüfzentren und der Sponsoren klinischer Prüfungen“, heißt es in der Präambel der Musterklauseln.
Im internationalen Vergleich spiele insbesondere der Faktor „Zeit“ eine wichtige Rolle. Deshalb sei es wichtig, die zugrundeliegenden Verträge zwischen den Beteiligten schnell, einfach und inhaltlich umfassend abzuschließen.
„Vor diesem Hintergrund erscheint es hilfreich, wenn die potenziellen Vertragspartner in ihren jeweiligen Verhandlungen über eine Orientierungshilfe in Form von Mustervertragsklauseln verfügen, in denen bestimmte, stetig wiederkehrende vertragliche Regelungen in Verträgen zur Durchführung klinischer Prüfungen beispielhaft zusammengestellt sind und somit die Vertragsverhandlungen in diesen Bereichen vereinfachen“, so die Deutsche Hochschulmedizin, KKS-Netzwerk und vfa.
Musterklauseln für die Verträge zu klinischen Studien habe daher auch der Wissenschaftsrat empfohlen. Laut den Autoren sind die Musterklauseln so gestaltet, dass sie leicht auf ähnliche Vertragsverhältnisse in anderen Bereichen der Gesundheitsforschung übertragbar seien.
Die Mustervertragsklauseln mit den Muster-Anlagen „Datenschutz-Einwilligungserklärung“ und „Pflichten im Rahmen einer klinischen Prüfung mit Arzneimitteln“ sind in deutscher und englischer Sprache erhältlich. Deutsche Hochschulmedizin, KKS-Netzwerk und vfa beabsichtigen, diese Mustervertragsklauseln künftig wiederkehrend zu aktualisieren und bei Bedarf zu ergänzen.
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