Politik

Musterprozess: Landrat aus Calw verteidigt Zuschuss für kommunale Kliniken

  • Freitag, 24. Januar 2014
Uploaded: 24.01.2014 12:40:02 by mis
Kreiskrankenhaus Calw /dpa

Berlin – Der Landrat des Landkreises Calw, Helmut Riegger (CDU), ist gestern in Berlin dem Eindruck entgegengetreten, die politisch Verantwortlichen vor Ort glichen Betriebsverluste der beiden Kreiskrankenhäuser in Calw und Nagold unrechtmäßig oder leichtfertig aus. Aufgrund der mangelhaften Finanzierung der Krankenhäuser durch Bund, Land und Krankenkassen werde es für kommunale Häuser immer schwieriger, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwirtschaften, erläuterte Riegger. Ihre Träger seien deshalb gezwungen, die Betriebsverluste auszugleichen und den Kliniken Bürgschaften für Kredite zu gewähren.

Eine andere Wahl habe man nicht, betonte Riegger: „Die Träger kommunaler Kranken­häuser sind gemäß der Landkreisordnung im Rahmen der Daseinsvorsorge dazu verpflichtet, eine rund um die Uhr verfügbare, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Grund- und Regelversorgung sicherzustellen. Diese ist leider nicht kostendeckend zu gewährleisten.“

Der Landkreis Calw und seine beiden kommunalen Krankenhäuser in Calw und Nagold sind durch eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) bundes­weit bekannt geworden. Der Verband geht in einem Musterprozess gerichtlich dagegen vor, dass Kommunen und Kreise ihre Krankenhäuser subventionieren, und wirft ihnen Wettbewerbsverzerrung vor.

„Die Kreiskliniken Calw erfüllen im Vergleich zu den privaten und freigemein­nützi­gen/kirchlichen Kliniken keine Krankenhaussonderaufgaben, die zusätzliche Subven­tionen aus Steuermitteln erlauben würden“, hatte BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz vor kurzem erklärt. Die Richter des Landgerichts Tübingen urteilten allerdings, kommunale Krankenhäuser seien Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und dürften deshalb von ihren Trägern bezuschusst werden.

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser hatte das Urteil begrüßt. Er geht davon aus, dass der Fall am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Das Verfahren biete „die Chance, endlich Klarheit zu erhalten über die Frage, was der Versorgungsauftrag für Krankenhäuser konkret bedeutet“.

Riegger griff die Gegner einer Zuschussfinanzierung an: „Private Klinikbetreiber machen es sich oftmals leicht und picken sich die Rosinen, sprich die lukrativen Behandlungs­felder mit hohen Fallzahlen, heraus“, kritisierte er. In seiner Region gebe es beispiels­weise eine privat getragene Klinik, die sich auf orthopädische Leistungen spezialisiert habe.

Sie halte jedoch nachts keinen Notdienst vor, sondern nutze dann die kommunalen Häuser. Der Landrat verwies zudem darauf, dass es sich der Kreistag mit dem zuletzt beschlossenen Defizitausgleich nicht einfach gemacht habe. Der Zuschuss betrug im Jahr 2012 rund sechs Millionen Euro für die beiden Krankenhäuser. Angesichts eines Gesamthaushalts von 160 Millionen Euro „tut das schon weh“, sagte Riegger.

In Calw und Nagold will man deshalb bis zum Jahr 2020 das Defizit eindämmen. In einem Beratungsprozess mit Bürgerbeteiligung wurde beschlossen, beide Krankenhäuser zu modernisieren, Betten abzubauen, Abteilungen wie die Geburtshilfe zu schließen und Doppelstrukturen abzuschaffen. Dies sei für die Beschäftigten in den Kliniken „mit viel Aufwand verbunden“, so Riegger. Aber man wolle die Veränderungen angehen und 2020 „eine schwarze Null“ schreiben. Der Landrat kündigte an, im kommunalen Arbeitgeber­verband zu bleiben und auch in Zukunft Ärzte und Pflegekräfte nach Tarif zu bezahlen.

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