Musterweiterbildungsordnung: Chirurgen kritisieren Festhalten am „Pseudo-Generalisten“

Berlin – Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK) plant eine generalistische Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen. Kritik gegen dieses Vorhaben äußern jetzt in einem Schreiben an die Bundes- und Landesärztekammern sämtliche medizinisch-wissenschaftlichen chirurgischen Fachgesellschaften, inklusive der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC). Darin wird auch die geplante Verkürzung der Weiterbildungszeit von derzeit sechs auf fünf Jahre abgelehnt.
„Die Forderung nach einem eigenständigen Facharzt für Allgemeinchirurgie in der derzeitigen Form kann (…) nur als Rückschritt gewertet werden“, heißt es in dem Schreiben an die Bundes- und Landesärztekammern. Damit würden heute etablierte Qualitätsstandards und die Patientensicherheit gefährdet, warnen die Chirurgen. Auch eine Verkürzung der Weiterbildungszeit um ein Jahr lehnen sie ab.
Wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis belegt, halten heute 81 Prozent aller deutschen Kliniken eine Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie eine weitere für Orthopädie und Unfallchirurgie vor. „Damit bilden Krankenhäuser heute in ihrer Organisation den hohen Spezialisierungsgrad in den chirurgischen Fächern ab und entwickeln sich vermehrt in Richtung der auch von der Politik geforderten Zentren“, stellt Hans-Joachim Meyer fest, Generalsekretär der DGCH und Präsident des BDC.
Nur in diesen spezialisierten Einheiten sei der einzelne Operateur imstande, die notwendige Expertise für die Behandlung seiner Patienten zu entwickeln. „Ein Chirurg, der einen Darmkrebs exzellent operiert, kann nicht genauso erfahren in der Chirurgie des Gelenkersatzes sein“, betont Meyer.
Davon ist auch Tim Pohlemann, Präsident der DGCH überzeugt: „Die Zeiten, in denen ein einzelner Chirurg einen Patienten von Kopf bis Fuß angemessen operieren konnte, sind längst vorbei.“ Er plädiert dafür, zukünftig eine grundsätzliche Teilung beizubehalten: zum einen die Konzentration auf die Weichteilchirurgie, die Allgemein- und Viszeralchirurgie, zum anderen der Schwerpunkt Skelett und Knochen, die Unfallchirurgie und Orthopädie.
Mehrheit der Ärztekammern für „Pseudo-Generalisten“
Die Ständige Kommission „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK sieht dies jedoch anders, wie deren aktuelle Planungen zur anstehenden Novellierung der Musterweiterbildungsordnung im Gebiet Chirurgie zeigen. Sie hält darin an einer Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen fest, der ohne Spezialisierung verschiedene Eingriffe vornehmen darf. Die Chirurgen haben in dieser Frage die Mehrheit der Landesärztekammern gegen sich. Wie aus einem Schreiben der Ärztekammer Westfalen-Lippe an alle Landesärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen hervorgeht, haben sich von den zur Abstimmung anwesenden 16 Ärztekammern in der Ständigen Konferenz Weiterbildung neun für den Erhalt der modifizierten Facharztqualifikation „Allgemeinchirurgie“ ausgesprochen. Vier votierten dagegen, drei enthielten sich.
Die Überlegungen der Chirurgen träfen sicherlich für die High-End-Chirurgie zu, aber würden nicht für die Basisversorgung gelten, sagte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Was spricht dagegen, dass zum Beispiel ein niedergelassener Allgemeinchirurg einerseits Leistenhernien operiert und andererseits unkomplizierte Frakturen behandelt?“, fragte er. Auch für das Krankenhaus gelte: Nicht jede Radiusfraktur oder Sprunggelenksfraktur müsse in einem Zentrum behandelt werden.
Chirurgenverbände votieren einstimmig für Abschaffung
Das Gremium wolle nicht zuletzt dem sich abzeichnenden Ärztemangel in der Fläche entgegenwirken – ungeachtet der Tatsache, dass aufgrund des medizinischen Fortschritts Spezialisierung und Zentrenbildung seit Jahren auch den klinischen Alltag der kleineren Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung prägen, heißt es in einer Pressemeldung der DGCH. In Anbetracht dieser Entwicklung haben die gemeinsame Weiterbildungskommission der DGCH, sämtliche chirurgische Fachgesellschaften und Berufsverbände bereits am 8. Oktober 2015 einstimmig entschieden, dass der Facharzt für Allgemeinchirurgie nicht weitergeführt werden sollte.
„Wir brauchen keine Festschreibung eines real nicht mehr existierenden ‚Pseudo-Generalisten‘ in der Chirurgie“, bemängelt Pohlemann. „Sollten erweiterte Kompetenzen, vertreten durch eine Person, nötig sein, wie beispielsweise in der Einsatzchirurgie der Bundeswehr, können diese auch jetzt schon erfolgreich durch Doppel- und Dreifachqualifikationen erlangt werden“, so der DGCH-Präsident.
Entscheidung auf dem Deutschen Ärztetag
„Die durch die Ständige Kommission ‚Ärztliche Weiterbildung‘ vorbereiteten Beschlussvorlagen für den Ärztetag widersprechen den einstimmig vorgebrachten, begründeten Vorschlägen der Chirurgen, stoßen dort auf völliges Unverständnis und bedrohen die berechtigten Interessen der Patienten nach Qualität und Sicherheit einer flächendeckenden chirurgischen Versorgung in Deutschland“, fasst Pohlemann die Kritik zusammen. Beim Deutschen Ärztetag vom 23. bis 26. Mai 2017 in Freiburg wird über die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung diskutiert. Die Chirurgen erwarten, dass dort die Empfehlung der großen Gemeinschaft chirurgischer Fachexperten für eine spezialisierte Weiterbildung umgesetzt wird.
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