Ärzteschaft

MVZ-Dachverband: Angestellte Ärzte sollen sich bei KV-Wahlen 2016 beteiligen

  • Donnerstag, 17. September 2015

Berlin – „Wenn Sie Lust auf Mitbestimmung in der ärztlichen Selbstverwaltung haben, wenn Sie Ihre eigenen ärztlichen Rahmenbedingungen mitgestalten wollen, wenn Sie strukturelle Benachteiligungen angestellter Ärzte im System der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht akzeptieren wollen, dann sollten Sie für die Wahlen zur KV-Vertreterversammlung mit einer Liste kandidieren – oder eine KV-Liste durch inhaltliche Mitarbeit unterstützen.“ Diese Aufforderung findet sich in einem Argumentationspapier „KV-Wahlen 2016“, das am Mittwoch beim Praktikerkongress des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung (BMVZ) in Berlin auslag, gemeinsam mit einer Übersichtsinfo „Selbstverwaltung in der ambulanten Medizin“.

„Die KV-Wahlen sind für uns ein wichtiger Punkt“, betonte der BMVZ-Vorstands­vorsitzende Bernd Köppl. Immer noch dominierten in den KV-Gremien ältere Kollegen mit eigener Praxis. Die „dynamischen Entwicklungen bei angestellten Ärzten haben keine Resonanz in den KVen“. Sie müssten sich aber beteiligen, forderte Köppl, „sonst entscheiden andere über ihre Rechte, und diejenigen haben andere Vorstellungen von der Arbeit.“ Der BMVZ-Vorstand stellte zugleich klar, dass die Verbandsmitglieder trotz aller Auseinandersetzungen mit den KVen in deren Gremien mitarbeiten wollten: „Wir sind keine Gegner der KV.“

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nimmt die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) arbeiten, nach wie vor zu. Zum 31. Dezember 2014 waren 2.073 MVZ zugelassen, in denen knapp 13.500 Ärztinnen und Ärzte arbeiteten. Mehr als 12.000 von ihnen sind angestellt, nur rund 1.350 selbstständig. Im Durchschnitt kooperieren mittlerweile 6,5 Kollegen in einem MVZ, darunter am häufigsten Hausärzte, fachärztliche Internisten und Chirurgen.

Anerkennende Worte fand Köppl für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: „Wir sehen, dass der Gesetzgeber an vielen Stellen Probleme aufgegriffen hat.“ Bereits im Juni hatte der BMVZ gelobt, dass nun arztgruppengleiche MVZ möglich seien, angestellte und selbstständige Ärzte bei der Zeitplausiblitätsprüfung gleichgestellt würden und es etliche Klarstellungen bei Vertretungs- und Besetzungsregelungen gebe.

Ein Boom arztgruppengleicher MVZ sei derzeit aber noch nicht feststellbar, erläuterte Köppl. Er geht davon aus, dass entsprechende Entwicklungen erst zeitversetzt erkennbar sein werden – und dass manche erzwungene fachgruppenübergreifende Kooperation nun zugunsten einer fachgleichen aufgelöst wird. Dies gelte besonders für Zahnärzte, die in den vergangenen Jahren kein MVZ mit einem spezialisierten Kollegen gründen konnten, sondern stets einen Arzt oder eine Ärztin integrieren mussten. „Der Vorteil ist, dass das Ganze nun ehrlicher laufen kann“, so Köppl.

Rie

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