Nach Missbrauchsvorwürfen: Brandenburger Ärzte dürfen bleiben

Potsdam – Der ärztliche Leiter des Klinikums des Maßregelvollzugs in Brandenburg an der Havel und seine Stellvertreterin dürfen weiter im Amt bleiben.
Gestern teilte das zuständige Potsdamer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) mit, dass man einen vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel geschlossenen Vergleich akzeptiert.
Demnach werden die Arbeitsverhältnisse der beiden medizinischen Führungskräfte unter den bisherigen Bedingungen fortbestehen.
Ende 2025 waren Vorwürfe bekannt geworden, wonach ein minderjähriges Mädchen durch einen im Maßregelvollzug befindlichen Sexualstraftäter in den Räumen der Einrichtung missbraucht worden war.
Die damalige Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) hatte daraufhin die beim Land angestellten, leitenden Ärzte entlassen. Wie das Ministerium gestern mitteilte, sei die Hausleitung des MASGZ nun nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die vorgebrachten Gründe nicht ausreichend seien, um die Kündigungen aufrechtzuerhalten.
Vor dem Hintergrund der Geschehnisse, die im vergangenen Jahr bekannt wurden, wird auf Veranlassung des MASGZ derzeit eine umfassende Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zum Besuchsrecht sowie zur Besuchsordnung im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel durchgeführt.
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