Nach Patientenmorden Höchststrafe für Palliativmediziner

Berlin – Ein Palliativmediziner ist wegen 15-fachen Mordes an Patienten zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 41-jährigen Deutschen eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem wurde eine Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe angeordnet und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.
Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin hat der Mediziner von 2021 bis 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. „Die Patienten begaben sich in seine Hände – und er war derjenige, der sich über Leben und Tod erhob“, sagte die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch bei der Urteilsbegründung.
Jüngstes Opfer ist laut Urteil eine 25-Jährige, ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor. „Die Patienten wollten leben“, betonte die Vorsitzende Richterin. „Die Taten haben nichts mit Palliativmedizin oder Sterbehilfe zu tun.“ Der Angeklagte habe die Tätigkeit in dem Bereich gewählt, um töten zu können.
Es sei ein außergewöhnliches Verfahren wegen der ungeheuerlichen Vorwürfe, so die Richterin. „Unfassbar war nicht nur die Anzahl – 15, er ist ein Serienmörder. Wahrscheinlich ist es nur die Spitze des Eisberges“, sagte Busch weiter. Es bestehe der Verdacht, „dass darüber hinaus noch viel mehr Menschen durch die Hand des Angeklagten gestorben sind“. Er habe in einem Telefongespräch zu seiner Frau gesagt, er habe schon lange getötet.
Unfassbar ist aus Sicht des Gerichts, dass es sich bei dem 41-Jährigen um einen nach außen freundlich auftretenden Arzt und Familienvater handelt. Unfassbar sei auch die Motivlage. „Nicht aus Mitleid, nicht aus falsch verstandener Sterbehilfe oder Überforderung getötet“, so die Richterin. Der Angeklagte habe getötet, „weil er unbehelligt dazu in der Lage war“ und um als „selbstunsicherer Mensch daraus ein Gefühl größtmöglicher Macht“ zu erlangen.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich gegen eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und gegen eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe ausgesprochen.
Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend am 25. Juni gestanden, zwölf schwer kranke Menschen bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung. Zum Abschluss des Prozesses entschuldigte er sich erneut bei den Hinterbliebenen.
Der Arzt, der verheiratet ist und einen Sohn im Grundschulalter hat, sitzt seit Anfang August 2024 in Untersuchungshaft. Auslöser der Ermittlungen waren Brände, die er gelegt haben soll, um Tötungen von Patienten zu verdecken. Zunächst wurde wegen Brandstiftung mit Todesfolge ermittelt. Dabei geriet der Angeklagte zunehmend in den Fokus. Dazu beigetragen haben laut Staatsanwaltschaft Hinweise des Pflegedienstes, für den der Beschuldigte gearbeitet hatte.
Für den Fall richtete das Berliner Landeskriminalamt eine Ermittlungsgruppe des Morddezernats ein. Sie wertete Hunderte Patientenunterlagen aus. Im April 2025 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage in 15 Fällen gegen den in Frankfurt am Main geborenen Mann, den Patienten, Angehörige und Kollegen als einfühlsam beschrieben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in 76 weiteren Fällen und geht von einer weiteren Anklage noch in diesem Jahr aus. Mit Blick darauf kündigte der Arzt in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht an: „Ich werde mich in dem kommenden Verfahren deutlich früher einlassen.“
Der Fall könnte einer der größten bundesweit sein. Bislang gilt eine Mordserie in Niedersachsen als die wohl größte der deutschen Nachkriegsgeschichte: Ex-Pfleger Niels H. wurde 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Motiv für die Taten blieb unklar. Es sei ihm um die „Gier nach Spannung“ gegangen, so das Gericht damals. Zuvor war Högel bereits wegen weiterer Morde verurteilt worden.
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