Vermischtes

Nach Tierversuchen von Krebsforschern werden Ermittlungen ausgedehnt

  • Montag, 1. April 2019
/dpa
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Heidelberg – Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat ihre Ermittlungen gegen Wissen­schaftler wegen möglicherweise illegaler Tierversuche am Deutschen Krebsforschungs­zentrum (DKFZ) ausgedehnt. Inzwischen liegen drei Anzeigen gegen zwei Frauen und einen Mann vor, wie Tim Haaf, Sprecher der Anklagebehörde, sagte. Eine Anzeige stammt vom Verein „Ärzte gegen Tierversuche“. Sie richtet sich gegen eine Ärztin, die eine Studie über die Wirksamkeit einer Therapie für eine bestimmte Krebsart leitete und dabei Mäuse nutzte.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nach Angaben von Haaf im Februar zwei Frauen und einen Mann wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzrecht angezeigt; eine davon ist eine Medizinerin, die mittlerweile nicht mehr am DKFZ arbeitet. Hinzu kommen Anzeigen gegen einen Mann und eine Frau, die an dem Experiment beteiligt waren. Ob die beiden noch am Zentrum tätig sind, ist unklar.

Das Team um die Ärztin untersuchte die Möglichkeiten der Virentherapie beim Ewing-Sar­kom. Die Veröffentlichung der Studie im vergangenen Sommer rief Tierschützer auf den Plan. Das DKFZ räumt ein, dass die Forscher den vorgeschriebenen Versuchszeitrah­men von fünf Jahren um sechs Wochen überzogen, eine andere Tumorzelllinie als ursprüng­lich geplant benutzt und einige Mäuse zu spät eingeschläfert haben. An Tumo­ren ist aber keines der Tiere gestorben, wie das DKFZ betonte.

Der Fall löste eine Debatte über die Notwendigkeit von Tierversuchen, über Alternativen und die Forderung der Forscher nach flexibleren Regeln für Tierexperimente aus.

Das Regierungspräsidium – Genehmigungsbehörde für Tierversuche in seinem Bezirk – äußerte sich vage. Die Prüfung des Vorgehens der Wissenschaftler sei abgeschlossen. Sie habe ergeben, dass neben dem Verdacht einer Ordnungswidrigkeit auch Straftaten vorliegen könnten.

Deshalb sei der Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben worden, teilte die Behörde mit ohne Einzelheiten zu nennen. Ob die Genehmigung für die Experimente damit rückwirkend entzogen wird, sei Gegenstand des laufenden Verfahrens.

dpa

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