Ärzteschaft

Nachbesserungen am Errichtungsgesetz für BIPAM gefordert

  • Mittwoch, 3. Juli 2024
/picture alliance, David Hutzler
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Berlin – Fachgesellschaften und Verbände fordern Nachbesserungen am Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“. Es regelt die Errichtung des neuen „Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ (BIPAM), in dem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufge­hen und Teile des Robert-Koch-Instituts (RKI) übergehen sollen.

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) sieht mit dem Institut Chancen: „Mit dem BIPAM besteht die Chance, die historisch bedingte bevölkerungsmedizinische Lücke im deutschen Forschungs- und Versorgungssystem zu schließen“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Wichtig sei, die Bevölkerung mit der Hilfe des Instituts zielgruppengerecht über gesundheitliche Fragen zu informieren und die Gesundheitskompetenz zu steigern. „Dafür sollten die örtlichen Gesundheitsämter als Koordinations- und Wissenshub noch stärker sowohl den ambulanten Einrichtungen als auch den Menschen vor Ort dienen“, heißt es in der BVÖGD-Stellungnahme.

Der Verband vermisst in dem Entwurf Maßnahmen zur Prävention durch Impfungen. „Die Bevölkerung sollte auf die mögliche Impfprävention schwerer oder tödlicher Verläufe von Infektionserkrankungen hingewiesen werden. Insbesondere sollte das häufig fehlende Wissen über Erreger, Krankheitsverläufe, Erkrankungsrisiko und mögliche Folgeerkrankungen impfpräventabler Infektionskrankheiten sowie die Herstellung, Zulassung, Empfehlungen von Impfstoffen und deren Anwendung in der Bevölkerung über alle Altersgruppen hinweg gesteigert werden“, so die BVÖGD-Stellungnahme.

Kritisch sieht der Verband die Aufteilung von übertragbaren und nicht übertragbaren Erkrankungen auf zwei unterschiedliche Bundesinstitute – nämlich auf das RKI und das neue BIPAM.

Scharfe Kritik an dem Entwurf für das Errichtungsgesetz kommt hingegen von sozialmedizinischen und Public-Health-Fachgesellschaften. „Der aus der Fachwelt erwartete und erhoffte institutionelle Rahmen, um Public Health in Deutschland zusammenzuführen und neu auszurichten, ist aus unserer Sicht ausgeblieben“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, der Deutschen Gesellschaft für Public Health, der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie und der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie.

Die geplante Konstruktion des BIPAM wird aus Sicht dieser Gesellschaften Public Health eher schwächen, weil es „einer zentralen, funktionierenden und bewährten Institution“ – nämlich dem Robert-Koch-Institut – wichtige Arbeitsbereiche entziehe, die neu geschaffene Institution aber finanziell unzureichend aufgestellt werde.

„Sowohl die Prävention übertragbarer und nichtübertragbarer Erkrankungen als auch die Reaktion auf ge­sund­heitliche Krisen wird damit erschwert“, warnen die Fachgesellschaften. Eine echte „Health in All Policies“ Strategie sei bei dem Entwurf auch nicht zu erkennen, so die Kritik. Diese müsse auch Arbeit, Verkehr, Umwelt Bildung und vieles mehr umfassen. „Daher muss das geplante Institut eng mit Bundeseinrichtungen in anderen Ressorts verzahnt sein“, so die Forderung.

hil

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