Neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen schließen Regelungslücken

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) , Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Beihilfeträger von Bund und Ländern – mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein – und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für PKV-Versicherte verständigt, die zum 1. Juli in Kraft treten.
Hintergrund dafür war das veraltete Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privatgebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP), das etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie nicht enthielt.
Den Beteiligten zufolge wurden diese Regelungslücken nun geschlossen, so dass Versicherte der PKV jetzt Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie sowie einen einfacheren Zugang dazu erhalten.
So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen.
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