Neue Bedarfsplanung: 600 Niederlassungsmöglichkeiten in Niedersachsen

Hannover – Zusammen rund 600 Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten können sich in Niedersachsen niederlassen, wenn ab Juli dieses Jahres die neue Bedarfsplanung gilt. Das zeigt eine Simulationsrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des Bundeslandes.
400 der Niederlassungssitze gelten wie bislang für Hausärzte. 80 sind für Psychotherapeuten vorgesehen, 50 für Arztgruppen, die neu in die Bedarfsplanung kommen, zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiater, Laborärzte oder Transfusionsmediziner. Die weiteren Zulassungsmöglichkeiten verteilen sich auf die übrigen Arztgruppen mit insgesamt 100 Niederlassungsmöglichkeiten.
Der Vorstand der KV begrüßte die grundlegende Reform der Bedarfsplanung, warnte aber vor zu hohen Erwartungen. „Die neue Bedarfsplanung schafft noch keine neuen Ärztinnen und Ärzte. […] Sie liefert keine Antwort auf die drängende Frage, wie mehr junge Ärzte aufs Land gelockt werden können“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch heute in Hannover.
Er kritisierte, dass die Krankenkassen kein zusätzliches Honorar für die neuen Ärzte zur Verfügung stellten. „Wir fordern eine entsprechende Anhebung des Honorarvolumens von 43 Millionen Euro pro Jahr“, betonte der KV-Vorsitzende.
Am 20. Dezember 2012 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) einen Beschluss zur neuen Bedarfsplanung gefasst. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen muss bis Ende Juni die Umsetzung regeln. Veränderungen sind unter anderem dadurch zu erwarten, dass das bisherige Bezugssystem der Planungsbereiche abgelöst wird durch ein gestuftes System: Mit dem Spezialisierungsgrad wächst grundsätzlich die Größe der Planungsbereiche. Hausarztsitze werden künftig für sogenannte Mittelbereiche geplant werden, von denen es statt wie bisher 44 dann 97 in Niedersachsen gibt.
Für die Allgemeine Facharztebene – Augenheilkunde, Chirurgie, Gynäkologie, Dermatologie, HNO-und Nervenheilkunde sowie Orthopädie, Psychotherapie, Urologie und Pädiatrie – sind die aktuellen Landkreisgrenzen als Planungsbereiche vorgesehen. Für die Fachgruppen Anästhesie, Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Radiologie sind sogenannte Raumordnungsregionen vorgesehen, von denen es in Niedersachsen 13 gibt.
Für die neu in die Bedarfsplanung aufgenommenen Fachgruppen wird künftig auf der Ebene des Landes Niedersachsen geplant.
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