Politik

Neue Coronaparameter in Niedersachsen in der Diskussion

  • Donnerstag, 19. August 2021
/picture alliance, Federico Gambarini
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Hannover – Niedersachsen will sich in der neuen Coronaverordnung von der alleinigen Betrachtung der Inzidenz zur Bewertung des Pandemiegeschehens verabschieden. Wie aus einem ersten Entwurf der Landesregierung hervorgeht, sollen neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch neue Parameter berücksichtigt werden. Gestern diskutierte der Gesundheitsausschuss des Landtags über die Neuerungen. Der Entwurf wird nun in den Verbänden beraten.

Neben den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sieht der Entwurf ein neues Warnstufensystem vor. Das soll, anders als der bisherige Stufenplan, die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht mehr allein an die Sieben-Tage-Inzidenz knüpfen. Berücksichtigt werden sollen neben der Häufig­keit der gemeldeten Coronafälle künftig auch die Indikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“.

Mit „Hospitalisierung“ ist die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten COVID-19-Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gemeint (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Der Indikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Intensivbettenkapazität.

Überschreiten an fünf aufeinander folgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, sollen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vom übernächsten Tag an entsprechende Warnstufen gelten. Von denen hängen dann in bestimmten Fällen Beschränkungen ab.

Neben dem Basisschutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht sieht der Entwurf zudem vor, die „3G-Regel“ für den Zugang zu bestimmten Innenräumen zu verankern. Das heißt: Ab dem Erreichen der Warn­stufe 1 kann nur hinein oder teilnehmen, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Gelten soll dies in Niedersachsen laut Entwurf etwa in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen drinnen, in Hotels, beim Friseur, in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen.

„Das bedeutet einen höheren Aufwand für all diejenigen, die sich noch nicht zu einer Impfung haben durchringen können“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen gestern. „Damit verbunden ist durchaus die unverhohlene Bitte, sich doch jetzt noch möglichst schnell impfen zu lassen.“ Laut Entwurf soll die 3G-Regel auch ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 greifen, ohne dass eine Warnstufe festgestellt wurde. Bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken sollen inzidenzunabhängige Vorschriften gelten.

FDP und Grüne kritisierten den Entwurf. FDP-Fraktionschef Stefan Birkner sagte, das System sei „undurch­sichtig und nicht alltagstauglich“. „Verständlicher wäre es gewesen, einen Wert aus Inzidenz, Hospitalisierung und Impfquote zu bilden, der das tatsächliche Risiko einfach erkennbar macht.“ Die Landesregierung müsse sich in einer Sondersitzung des Landtag angesichts der grundlegenden Ände­rungen erklären und der Debatte stellen.

„Die neue Verordnung ist nicht der von der Landesregierung angekündigte große Wurf“, hieß es von den Grünen. Für Kommunen und Bürger werde es wieder schwer erkennbar und auch schwer nachvollziehbar, welche Maßnahme unter welcher Bedingung greife. Dass es der Landesregierung nicht gelungen sei, ein einheitliches Vorgehen mit den Nachbarbundesländern abzustimmen, würde „absehbar zu Chaos und Un­mut insbesondere in den Grenzregionen zu Nachbarbundesländern führen“, meinte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Helge Limburg.

dpa

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