Neue Festbeträge für 13 Festbetragsgruppen
Berlin – Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat die Festbeträge in 13 Gruppen abgesenkt. Bei diesen Festbetragsgruppen handelt es sich um zehn Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und drei Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung). Die neuen Festbeträge treten zum 1. Juli in Kraft.
Laut GKV-Spitzenverband führen die Anpassungen zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 260 Millionen Euro pro Jahr. Trotzdem werde in allen 13 Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet, so der Verband. Gleichzeitig hat der GKV-Spitzenverband die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 12 der 13 angepassten Festbetragsgruppen festgelegt.
Die Festbetragsbeschlüsse werden am 16. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht. Parallel stehen sie ab diesem Tag mit weiteren Servicedateien auf der Verbands-Webseite zur Verfügung.
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