Neue GOÄ: Reformprojekt ist weiter in der Diskussion
Berlin – „Der unveränderliche Zeitplan ist, bis Ende dieses Jahres fertig zu werden.“ Mit diesem Statement hat heute Volker Leienbach das Bestreben des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) bekräftigt, bis zum Jahresende mit der Bundesärztekammer (BÄK) zusammen den Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorzulegen. „Es ist schon viel Arbeit getan“, betonte das geschäftsführende Vorstandsmitglied des PKV-Verbands beim 7. Deutschen Internistentag in Berlin.
In diesem Punkt stimmte ihm Theodor Windhorst zu. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe verhandelt für den BÄK-Vorstand die neue GOÄ mit. Er gab jedoch zu bedenken, dass nicht eine moderne Fassung das Problem sei. „Die ist fertig“, stellte Windhorst mit Hinweis auf die umfangreichen inhaltlichen Vorarbeiten der Bundesärztekammer klar. Man müsse die Vorstellungen der Ärzteschaft aber bekanntlich mit denen der PKV in Einklang bringen.
Windhorst warb darum, den Verhandlern auf Seiten der BÄK zu vertrauen: Man werde eine faire GOÄ erarbeiten. Es sei nicht das Problem der Ärzteschaft, wenn private Krankenversicherungen ab 57 Euro angeboten oder weiter kritikwürdige Provisionen gezahlt würden. Das BÄK-Vorstandsmitglied verwies auf die größere Transparenz der Verhandlungen und lobte die Mitarbeit von Vertretern der einzelnen Fachgebiete bei den Verhandlungen als hilfreich. Dies habe sich zuletzt im Bereich der Endoprothetik gezeigt.
Der Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten, Wolfgang Wesiack, warnte gleichwohl vor sich hinziehenden Verhandlungen wie vor Fehlentwicklungen. „Die neue GOÄ darf kein Edel-EBM werden“, forderte er. Er sorge sich, dass „viele Elemente, die wir vom Einheitlichen Bewertungsmaßstab kennen, in die neue GOÄ implementiert werden sollen“. Wesiack erwartet zudem „eine deutliche Aufwertung der Leistungen“, selbst wenn man anerkenne, dass ein vollständiger Inflationsausgleich unrealistisch sei.
Mehrfach angesprochen wurde in der Diskussion beim Internistentag die vorgesehene Drei-Jahres-Frist, innerhalb derer die Bewertungen von Gebührenordnungsziffern in der neuen GOÄ noch nach oben wie unten veränderbar sein sollen. „Für die Einführungsphase brauchen wir dies“, befand Windhorst. „Wir wissen nicht, wie ein neues GOÄ-System sich entwickelt“, gab Leienbach zu bedenken. „Wir brauchen einfach Nachbesserungsmöglichkeiten nach oben und nach unten.“ Dauerhaftes Ziel sei aber eine „stabile, freiheitliche GOÄ ohne Deckel“.
Angesprochen wurde auch, ob man zur Not auf eine moderne GOÄ verzichten solle, bevor sie zu viele kritikwürdige Vorgaben enthalte. Davor warnte Leienbach: „Die alte GOÄ findet keine Akzeptanz mehr, weder bei den Versicherten, die die Rechnungen nicht verstehen, noch in der Fachwelt“, sagte er. Wesiack betonte, hierzu wolle er sich endgültig erst äußern, wenn das Verhandlungsergebnis tatsächlich stehe. Klaus Reinhardt, der Vorsitzende des Hartmannbunds, warnte, auf keinen Fall solle man es mit Kompromissen zu weit treiben.
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