Ärzteschaft

Neue Leitlinie zu Parkinson erschienen

  • Dienstag, 17. Oktober 2023
/airdone, stock.adobe.com
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Berlin – Die Begriffe „Parkinson-Krankheit“ und „Idiopathisches Parkinson-Syndrom“ wurden in der Vergan­genheit häufig synonym verwendet. Das könnte sich nun ändern. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat eine neue S2k-Leitlinie „Parkinson“ vorgestellt. Interessierte können die Leitlinie bis zum 24. Oktober kommentieren.

„In den letzten Jahren wurde deutlich, dass eine nicht zu vernachlässigende Anzahl der Fälle mit Parkinson-Krankheit durch genetische Varianten verursacht werden und daher eben nicht ‚idiopathischer‘ Natur sind. Daher empfehlen wir im Kontext dieser Leitlinie den allgemeineren Begriff Parkinson-Krankheit, schreibt das Autorenteam um die Koordinatoren Günter Höglinger, München, und Claudia Trenkwalder, Kassel / Göttingen, zu Beginn der Leitlinie.

Bei der Diagnosestellung gelte unter anderem, die Ausprägung nicht motorischer Symptome bereits bei Diagnosestellung einer Parkinson-Krankheit zur Prognoseabschätzung heranzuziehen. Eine kraniale Magnet­resonanztomografie sollte frühzeitig im Krankheitsverlauf zur Differenzialdiagnostik bei klinischem Parkin­son-Syndrom erfolgen.

Eine diagnostisch genetische Untersuchung sollte bei Patientenwunsch angeboten werden, wenn entweder zwei Verwandte ersten Grades oder ein Verwandter ersten- und ein Verwandter zweiten Grades an Parkinson erkrankt sind oder bei einer Krankheitsmanifestation vor dem 50. Lebensjahr.

Für die monogene Parkinson-Krankheit gelten laut Leitlinie die gleichen medikamentösen Therapieempfeh­lungen wie bei einer genetisch komplexen Parkinson-Krankheit. Eine Tiefe Hirnstimulation ist auch bei mo­nogener Parkinson-Krankheit möglich. Dabei gelten die gleichen Ein- und Ausschlußkriterien wie bei einer genetisch komplexen Parkinson-Krankheit.

Prinzipiell sollten invasive Verfahren insbesondere dann erwogen werden, wenn beeinträchtigende Levodopa-abhängige Wirkfluktuationen auftreten, die sich durch eine Optimierung der oralen oder transdermalen Therapie nicht ausreichend verbessern lassen.

Die Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren soll neben der Wirksamkeit auf die motorische Symptomatik insbesondere auch nicht- motorischen Symptome und Patientencharakteristika sowie die individuelle Prä­ferenz der Patienten mit einbeziehen – wobei die Faktoren im Einzelfall zu gewichten sind und in einer inter­disziplinären Fallkonferenz und zusammen mit dem Patienten abgewogen werden sollen.

Patienten mit einer Parkinson-Krankheit sollten spätestens beim Auftreten erster Fluktuationen über die Möglichkeit invasiver Behandlungen informiert werden.

hil

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