Ärzteschaft

Neue Leitlinie zur Begutachtung bei gedecktem Schädel-Hirn-Trauma erschienen

  • Mittwoch, 7. August 2024
/steph photographies, stock.adobe.com
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Berlin/Düsseldorf – Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften hat eine Leitlinie „Begutachtung bei gedecktem Schädel-Hirntrauma im Erwachsenenalter“ auf S2k-Niveau aktu­alisiert.

Sie soll medizinischen und neuropsychologischen Sachverständigen eine Orientierungshilfe beim Schreiben von Gutachten geben, wenn Menschen zum Beispiel nach Unfällen Folgen einer traumatischen Hirnverlet­zung geltend machen.

Die Federführung der Leitlinienarbeit lag bei der Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begut­ach­tung. Weitere Fachgesellschaften haben sich an der Arbeit beteiligt, zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie.

Die Leitlinie bezieht sich ausschließlich auf gedeckte Schädel-Hirntraumen. Offene Hirnverletzungen sind nicht Gegenstand der Leitlinie. Darüber hinaus beschäftigt sich die Leitlinie ausschließlich mit der Begutach­tung von Hirntraumen im Erwachsenenalter, da bei Hirntraumen im Kindes- und Jugendalter erheblich andere Gegebenheiten zu berücksichtigen seien.

Die Autorengruppe der Leitlinie hat im Vergleich zu der Vorgängerversion die klinischen Grundlagen mit den Pathomechanismen und der Schweregradeinteilung von Schädel-Hirn-Traumen wesentlich überarbeitet. Au­ßerdem hat sie die Empfehlungen für den gutachtlichen Nachweis einer substanziellen Hirnschädigung an­hand klinischer Befunde überarbeitet und präzisiert.

Neuerungen gibt es außerdem unter anderem bei den Empfehlungen zu bildgebenden Untersuchungen und zur Beurteilung posttraumatischer Anfallsleiden. Zudem hat die Autorengruppe die Empfehlungen zu post­traumatischen kognitiven und Verhaltens-/Persönlichkeitsstörungen vollständig neu geschrieben.

hil

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