Neue Packungsgrößen für Arzneimittel festgelegt

Köln – Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat neue Packungsgrößen für Arzneimittel festgelegt. Ab sofort regelt die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift des DIMDI zur Ermittlung von Packungsgrößen“ alle Details zu Packungsgrößen von Fertigarzneimitteln, die von einem Vertragsarzt verordnet und zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden können.
Neu ist laut DIMDI, dass sich diese sogenannten Messzahlen danach richten, wie lange eine Packung reicht. Demnach muss in der Regel eine N1-Packung dann unabhängig von der Darreichungsform zehn Behandlungstage reichen. Bei N2- und N3-Packungen sind es 30 beziehungsweise 100 Tage.
Bestehende Packungsgrößen bleiben dem Institut zufolge grundsätzlich erhalten. Sie können jedoch auf Antrag geändert werden, um sich ebenfalls an der Reichdauer zu orientieren. Die Verwaltungsvorschrift wird das DIMDI regelmäßig aktualisieren und online sowie im Bundesanzeiger veröffentlichen.
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