Ärzteschaft

Neue Patientenleitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr

  • Donnerstag, 21. November 2019
/lightpoet, stock.adobe.com
/lightpoet, stock.adobe.com

Düsseldorf – Fast alle Diabetespatienten dürfen aktiv am Straßenverkehr teilnehmen – sowohl am Steuer eines Privat-Pkw als auch beruflich als Taxi-, Bus- oder Lkw-Fahrer. Darauf hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hingewiesen. Sie gibt nun neue Hinweise, die zur Sicherheit betragen sollen.

Die Fachgesellschaft hat dafür eine Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ he­rausgegeben, die in patientenverständlicher Sprache den Stand der Wissenschaft wieder­gibt und Betroffenen eine Orientierung bieten soll. Sie ist eine Ergänzung zur bereits be­stehenden wissenschaftlichen Leitlinie, die sich an Ärzte, Diabetesberater, Psychologen sowie Behörden richtet.

In Deutschland ist laut der DDG schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber zu­cker­krank. Viele Menschen haben laut der Fachgesellschaft die Vorstellung, dass Men­schen mit Diabetes im aktiven Straßenverkehr deutlich mehr Unfälle verursachen als Gesunde.

„Untersuchungen zeigen jedoch, dass eine Diabeteserkrankung per se nicht die Unfall­häufigkeit erhöht“, erklärte der Mediensprecher der DDG, Baptist Gallwitz. Auch ein hoher Langzeitblutzuckerwert oder eine Insulintherapie seien per se zunächst kein Sicherheits­risiko, so der stellvertretende Direktor der Medizinischen Klinik IV am Universitäts­klini­kum Tübingen.

Allerdings könne sich das Unfallrisiko für Menschen mit Diabetes deutlich erhöhen, wenn die Therapie nicht sorgfältig erfolge und es wiederholt zu Unterzuckerungen komme. Die DDG rät Patienten mit Insulinbehandlung daher, vor jedem Fahrtantritt den Blutzucker zu messen. Liege dieser unter 90mg/dl (5 mmol/l) sei eine Kohlehydratzufuhr dringend zu empfehlen.

Bei längeren Fahrten empfiehlt die Fachgesellschaft mindestens eine dreistündliche Blut­zuckermessung. Außerdem müssten Menschen mit Diabetes Beeinträchtigungen, die aus Folge- und Nebenerkrankungen des Diabetes entstehen, realistisch einordnen.

Sehstörungen durch eine diabetische Netzhauterkrankung oder sensorische Wahrneh­mungsprobleme aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms könnten zum Beispiel ein großes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr sein. „Patienten müssen hier sehr genau über Einschränkungen ihrer Fahrtauglichkeit aufgeklärt werden, aber auch darüber, ob diese Einschränkungen beispielsweise mit technischen Maßnahmen kompensiert werden können“, hieß es aus der Fachgesellschaft.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung