Ärzteschaft

Neue Regeln für nichtärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen

  • Freitag, 7. November 2014
Uploaded: 07.11.2014 13:08:26 by mis
dpa

Berlin – Ab Januar 2015 wird der Einsatz von sogenannten nichtärztlichen Praxisassis­tenten in Hausarztpraxen bundesweit extrabudgetär von den Krankenkassen gefördert. Außerdem gibt es substanzielle Verbesserungen bei der Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG). Das hatte die KBV im Sommer in den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen für das Jahr 2015 durchgesetzt. Auf die Details der Regelung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband jetzt geeinigt.

Danach kann eine Hausarzt-Praxis eine finanzielle Förderung von bis zu 1.320 Euro im Quartal für einen nichtärztlichen Praxisassistenten erhalten. Zusätzlich werden die Hausbesuche vergütet, die der Praxisassistent in Abstimmung mit dem Arzt durchführt. Für jeden Hausbesuch gibt es rund 17,05 Euro und für einen Mitbesuch rund 12,50 Euro inklusive Wegekosten. Jeder Haus- und Mitbesuch wird zu einem festen Preis extrabud­getär vergütet. Es gibt keine Mengenbegrenzung.

„Mit dem Aufbau arztentlastender Strukturen ist ein wichtiger Schritt getan“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Haus­ärzte erhielten dadurch Unterstützung und hätten mehr Zeit für ihre Patienten. Bislang wurde der Einsatz nichtärztlicher Praxisassistenten nur in wenigen unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten gefördert.

Voraussetzung für die neue Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenten ist, dass eine Praxis im Schnitt mindestens 860 Fälle im Quartal hat oder mindestens 160 über 75-jährige Patienten pro Hausarzt im Quartal behandelt. Bei mehreren Hausärzten in einer Praxis erhöht sich die Fallzahl um 640 Fälle je weiteren Hausarzt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Praxisassistent für 20 Stunden und mehr in der Woche in der Praxis angestellt ist.

Da in vielen Hausarztpraxen Mitarbeiter für diese neuen Aufgaben erst noch ausgebildet werden müssen, haben KBV und Krankenkassen eine Übergangsregelung vereinbart. Danach können Ärzte die neuen Leistungen bereits ab Beginn der Ausbildung des Mitarbeiters zum nichtärztlichen Praxisassistenten abrechnen. Die Ausbildung muss bis 30. Juni 2016 abgeschlossen sein.

Ein nichtärztlicher Praxisassistent unterstützt den Hausarzt bei der Betreuung der Patienten. Der Arzt überwacht die Tätigkeit des Assistenten und ist jederzeit für ihn erreichbar. Nach einem Hausbesuch informiert der Assistent den Arzt spätestens am nächsten Werktag über die erhobenen Befunde und durchgeführten Maßnahmen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ein bundeseinheitliches Curriculum zum Erwerb der entsprechenden Zusatzqualifikation entwickelt.

hil

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