Politik

Neue Regeln für Qualitätsberichte der Krankenhäuser

  • Freitag, 17. Mai 2013

Berlin – Für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser gelten künftig neue Regelungen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst. Demzufolge müssen Kliniken künftig jährliche Qualitätsberichte von allen Standorten mit zusätzlichen Informationen zum Thema Hygiene erstellen. Dazu gehören etwa differenziertere Angaben zu den beschäftigten Hygienefachkräften und der Personalanzahl in den einzelnen Fachabteilungen. Zugleich wird die Anzahl der zu veröffentlichenden – auch infektionsbezogenen – Qualitätsindikatoren und deren Ergebnisse von 182 auf 289 deutlich erhöht.

„Mit der Neufassung der Regelungen für den Qualitätsbericht hat der G-BA die gesetzlich vorgesehenen Änderungen umgesetzt und zudem seine Handlungs­möglichkeiten genutzt, um den Informationsgehalt des Berichts für Patienten und Einweiser weiter zu verbessern“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches G-BA-Mitglied und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung. Das Procedere für die Krankenhäuser sei zugleich im Rahmen der Möglichkeiten entbürokratisiert worden.

Der G-BA stellte außerdem klar, dass Krankenhäuser, die Leistungen an unter­schiedlichen Standorten erbringen, nun für jeden einzelnen Standort berichten müssen. Um jedoch den bürokratischen Aufwand bei der jährlichen Berichterstattung zu verringern, verzichtet der G-BA ab sofort auf die zusätzliche Übermittlung der Qualitätsberichte im PDF-Format sowie die bisherige Übermittlungsfrist vom 15. Juli des Erstellungsjahres.

Stattdessen gilt nun für das gesamte Übermittlungsverfahren der ausschließlich maschinenverwertbaren Daten ab dem Qualitätsbericht 2013 eine geänderte Frist bis zum 15. Dezember des Erstellungsjahres. Der nun zu erstellende Bericht 2012 ist abweichend davon bis zum 15. Februar 2014 zu übermitteln.

Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind seit 2005 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte bieten einen umfassenden Überblick über Strukturen, Leistungen und Qualitäts­aktivitäten der Krankenhäuser. Sie dienen der Information von Patienten sowie einweisenden Ärzten.

hil

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