Politik

Neue Resilienzvorgaben für Krankenhäuser beschlossen

  • Freitag, 30. Januar 2026
/lucas, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundestag hat gestern das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen, das die Resilienz der kritischen Infrastruktur erhöhen soll. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Schritt, fordert aber schnelle Konkretisierungen.

Mit dem Gesetz werden neue Vorgaben für die Betreiber von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur – von der Strom- und Wasserversorgung über den Zahlungsverkehr bis ins Gesundheitswesen – eingeführt.

Bisher gab es keine einheitlichen Regeln für deren physischen Schutz, sondern nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) je nach Branche sehr heterogene Vorschriften, die von unverbindlichen Leitlinien bis hin zu bundes- und landesgesetzlichen Spezialregelungen oder genau festgelegten DIN-Normen reichen.

Das neue Gesetz formuliert nun erstmals sektorenübergreifende Ziele für die Betreiber wie die Verhinderung von Störungen und Ausfällen, die Begrenzung von deren Folgen und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach einem Vorfall.

Dabei sollen Betreiber grundsätzlich alle Risiken einbeziehen, die durch die Natur oder durch Menschen verursacht werden können, von Unwetter über menschliches Versagen bis zu Sabotage oder Terrorismus. Noch werden ihnen aber keine konkreten Regelungen vorgeschrieben, sondern sie werden lediglich dazu verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen.

Diese unterscheiden sich aber von Sektor zu Sektor. Nach Angaben des BMI stellt das Dachgesetz deshalb nur die Weichen für einen umfangreichen Prozess, in dem für die jeweiligen Sektoren und Anlagen Konkretisierungen entworfen werden.

Zudem sind die Betreiber künftig in der Pflicht, sicherheitsrelevante Vorfälle über ein gemeinsames Online-Portal des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Das soll unter anderem die Erstellung eines Lagebilds zur Situation der kritischen Infrastrukturen in Deutschland und Europa ermöglichen.

„Wichtig ist nun, schnellstmöglich die als Rechtsverordnung angekündigten Konkretisierungen der Anforderungen an Resilienzmaßnahmen auf den Weg zu bringen“, betonte die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer.

Die DKG habe bereits vor der Verabschiedung begonnen, einen branchenspezifischen Resilienzstandard, wie er im Kritis-Dachgesetz vorgesehen ist, zu erarbeiten. Es bedürfe dazu jedoch der Klarheit über die konkreten Anforderungen des Gesetzgebers, die als Rechtsverordnung dringend erwartet würden.

Zudem müsse auch schnell Klarheit und Rechtssicherheit über den Umfang und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der Krankenhäuser geschaffen werden. Hier würden vor allem bauliche Maßnahmen Zeit benötigen, die angesichts der geopolitischen Entwicklungen immer knapper wird.

„Auch das angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) wird dringend erwartet, um weitere notwendige Voraussetzungen für Resilienz im Gesundheitswesen zu schaffen“, betonte Neumeyer weiter.

lau

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