Politik

Zuständigkeiten des Bundes beim Katastrophenschutz gefordert

  • Freitag, 30. Januar 2026
Die Mitglieder der Enquetekommission und Gäste sitzen zu Beginn der öffentlichen Anhörung der Enquetekommission des Bundestags zur Aufarbeitung der Coronapandemie zum Thema „Balance von Exekutive und Legislative/Rolle der Opposition“ im Bundestag. /picture alliance, Bernd von Jutrczenka
Die Mitglieder der Enquetekommission und Gäste sitzen zu Beginn der öffentlichen Anhörung der Enquetekommission des Bundestags zur Aufarbeitung der Coronapandemie zum Thema „Balance von Exekutive und Legislative/Rolle der Opposition“ im Bundestag. /picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Als Lehre aus der Coronapandemie sollte der Bund aus Sicht des früheren Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) Zuständigkeiten beim Katastrophenschutz erhalten. Er plädierte gestern im Bundestag in einer Anhörung der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie für ein Bundeskatastrophenschutzgesetz. Darin könne eine Pandemie als eigenes Kapitel angeführt werden.

Bisher ist im Grundgesetz festgeschrieben, dass die Zuständigkeit für den Zivilschutz beim Bund liegt, während der Katastrophenschutz Aufgabe der Länder ist. Diese Trennung aufzuheben, hatte die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ bereits 2025 vorgeschlagen. Dieser Gruppe gehörte de Maizière an.

Sie hatte in ihrem Abschlussbericht betont, dass es hierzulande im Unterschied „zu fast allen anderen, auch föderalen Staaten“ keine allgemeinverbindliche Regelung für einen länderübergreifenden nationalen Katastrophenfall oder eine entsprechende große Schadenslage gebe. Der Ex-Minister, der als Sachverständiger in die Anhörung geladen war, bezeichnete dies als „völlig überholt“, so könne man nicht arbeiten.

Auch die SPD-Politikerin Nancy Faeser, die von Dezember 2021 bis Mai 2025 Bundesinnenministerin und vorher Oppositionsführerin in Hessen war, mahnte in der Sitzung an, dass man darüber reden müsse, wieso nur die Länder Katastrophenfälle ausrufen dürften. „Warum haben wir keine eigene Kompetenz dafür auf Bundesebene?“ Diesen Änderungsbedarf sehe sie im Zivil- und Katastrophenhilfegesetz.

Kritik an MPK-Verabredungen

Mit einer Neuregelung wäre es nach de Maizières Vorstellung in Zukunft nicht mehr nötig, im Ernstfall „rechtlich hektisch durch Sondergesetze“ zu reagieren. Er kritisierte aus der Pandemiezeit speziell die „sogenannten Beschlüsse der MPK“, also der damals sehr wichtigen Bund-Länder-Konferenz.

Diese seien eigentlich ein „Gentlemen's Agreement“ gewesen: politische Verabredungen, die vom guten Willen aller Beteiligten abhingen. „Und so kann man, glaube ich, in einer Krise nicht führen“, sagte de Maizière. Er bezeichnete die Beschlüsse den Kommunen gegenüber als unverbindlich und „für eine solche Krise unzureichend“.

Nach einer Reform müssten in künftigen Krisenstäben Bund und Länder vertreten sein, wobei sich die Zusammensetzung je nach vorliegendem Fall unterscheiden könne, so de Maizière. Er mahnte Übungen für verschiedene Szenarien an.

Seiner Meinung nach wird bisher zu sehr in Sektoren gedacht, obwohl die Wirkung bei Stromausfall, Hochwasser oder Pandemie dieselbe sei: dass man beispielsweise Krankenhausbetten durch einen Massenanfall von Verletzten oder einen Datenaustausch brauche.

Auch Beschaffungsprobleme könnten gelöst werden

Auch für Fragen der Beschaffung verspricht er sich von einer Reform Vorteile: Für die Wirtschaft müsse es Mitwirkungspflichten geben. Als Beispiel nannte er die Produktion von Masken zu bestimmten Preisen. Zum aktuellen Streit über die Kosten für die Maskeneinkäufe zu Coronazeiten hielt de Maizière fest: „Bei der nächsten Pandemie hätten wir das gleiche Problem.“

Das Gremium diskutierte auch über die Frage, ob die EU bei der Beschaffung und Bevorratung künftig mehr eine Rolle spielen könnte. Bei lokalen Katastrophen wie Erdbeben „könnte es klappen“, aber weniger, wenn es die Staaten wie in der Pandemie gleichzeitig treffe, weil dann wieder Egoismus zum Tragen komme, sagte Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der HU Berlin.

Die Enquetekommission widmete sich in der Sitzung dem Thema „Balance von Exekutive und Legislative/Rolle der Opposition“. Zentral war dabei die Frage, wie eine Balance zwischen den in Krisen nötigen schnellen politischen Reaktionen und Beteiligung gefunden werden kann.

„Insgesamt ist der Parlamentarismus gut durch die Krise gekommen“, bilanzierte Politikwissenschaftlerin Sabine Kropp (FU Berlin). Sie riet den Parlamenten aber unter anderem dazu, evidenzbasierte Informationen über komplexe Sachverhalte auch in sozialen Medien verständlich und breit zu kommunizieren.

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, nannte als zentrale Lehre aus der Pandemie, dass die Kontrolle der Exekutive gerade in der Krise essenziell sei. Gerade in der Krise seien Opposition und Meinungsfreiheit zu schützen. „Legislative, Justiz und Medien dürfen in der Krise nicht der Verführung nachgeben, der Regierung helfen zu müssen.“

De Maizière für Gelassenheit gegenüber Desinformation

Auf eine Frage, wie man Desinformation begegnen sollte, die sich zu Fragen der Pandemie teils bis heute in der Gesellschaft halte, sagte de Maizière: „Meine Hauptantwort ist Gelassenheit.“ Einschränkungen der Meinungsfreiheit seien nicht operabel. „Wenn die falschen Leute das Vertrauen der Öffentlichkeit haben, haben wir eben Pech gehabt. Ich setze auf die Kraft der guten Aufklärung durch eine vertrauensvolle und handlungsfähige Regierung.“

Die Enquetekommission aus Abgeordneten und von den Fraktionen berufenen Fachleuten soll die Pandemie und ihre Folgen aufarbeiten. Nur die Anhörungen von Sachverständigen sind öffentlich. Bis Mitte 2027 soll ein Abschlussbericht vorliegen.

ggr

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