Vermischtes

Neue Richtwerte für gesundheits­schädliche Arbeitsstoffe erschienen

  • Donnerstag, 24. Juli 2014

Bonn/Berlin – Neue Listen mit Richtkonzentrationen für gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) herausgegeben. Die sogenannte MAK- und BAT-Werte-Liste dient als wissenschaftliche Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

„BAT“ steht für „Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert“ und meint die zulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes im Blut, Blutplasma, Harn oder der Atemluft des Menschen. MAK steht für „ Maximale Arbeitsplatz-Konzentration“ und bezeichnet Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen.

Der DFG-Präsident Peter Strohschneider überreichte die Liste gestern in Berlin an Hans-Peter Viethen, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie enthält 65 Änderungen und Neuaufnahmen. Ein Beispiel ist Dichlormethan. Hier hat die DFG-Kommission einen MAK-Wert von 50 ml/m³ festgelegt, der vor Neurotoxizität und einem erhöhten Krebsrisiko effektiv schützt. Schwangere sollten dem Stoff jedoch gar nicht ausgesetzt sein. Dichlormethan dient als Lösungsmittel und wurde als Ersatz für ozonabbauende Kältemittel in Kühlschränken verwendet.

Die DFG hat zu allen überprüften Stoffen ausführliche wissenschaftliche Begründungen vorgelegt, die die Entscheidungsprozesse darlegen.

Die neue Liste steht bis zum 31. Dezember 2014 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.

hil

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