Neue Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung für Rheinland-Pfalz

Mainz – Auf eine neue Impf- sowie eine neue Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung (SSB) haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz und die Krankenkassen im Land geeinigt. Sie sind Anfang April in Kraft getreten. „Somit ist es uns gelungen, wie angekündigt rechtzeitig bis Ende März eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der KV, Peter Heinz. Anderenfalls hätten Versicherte verordnungsfähige Impfungen zunächst selbst zahlen müssen.
Die Impfvereinbarung sieht vor, die Honorare für Impfungen in diesem Jahr um sechs Prozent und im kommenden Jahr um drei Prozent zu erhöhen. Ab 2014 sollen sie entsprechend der vom Bundesministerium für Gesundheit festgestellten Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen wachsen. „Dies bedeutet in der Konsequenz erstmals eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Honorare für Schutzimpfungen“, hieß es aus der KV.
Verhandelt haben KV und Kassen bis zuletzt vor allem über die Frage, wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Impfungen genau aussehen kann. Ziel war es, eine Prüfungssystematik auszuarbeiten, die einerseits den Ärzten Klarheit bringt, wie sie Impfstoffe im sogenannten Sprechstundenbedarf verordnen können, ohne in die Gefahr von Regressen zu kommen, die umgekehrt aber Prüfungen in begründeten Fällen seitens der Krankenkassen zulässt.
Für die Krankenkassen war es besonders wichtig, ein Instrument zu haben, mit dem sie feststellen können, wie viel der von den Ärzten bestellten Impfstoffe auch tatsächlich verimpft wurden. Die neue SSB-Vereinbarung sieht nun vor, dass die Impfärzte mittels einer Inventurliste ihren Bestand an Impfstoffen einmal jährlich der KV melden.
Die Gemeinsame Prüfungsstelle der KV und der Krankenkassen prüft anhand dieser Inventurlisten die Bestellungen und Impfungen. Erst wenn die georderten und tatsächlich verimpften Dosen erheblich voneinander abweichen, können die Krankenkassen Anträge auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen stellen.
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